Da die Kosten wegen eines beruflichen Umzuges entstanden sind, ist das absetzbar. Wenn das FA sich weigert, klagen
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Wenn schriftlich etwas vereinbart wurde, kann der Makler auf seiner Courtage bestehen. Ansonsten ist das nur unmoralisch.
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Wenn die Kaution Bestandteil des Vertrages ist, muss der Mietr zahlen. Tipp: Sparbuch anlegen und dem Vermieter verpfänden! Kostet nichts! Drearot