Hallo, ich danke euch für eure antworten. Die Gegenklage läuft ja bereits, habe mittlerweile auch bißchen nach geforscht, also das Amtsgericht prüft nicht ob monatliche Zahlungen geleistet werden oder nicht und prüft auch nicht auf Mangelfälle, es guckt nur ob Rückstände vorhanden sind, wie bei mir, 144 statt 272 Euro also zahlungsrückstand vorhanden und so geht die Pfändung raus. Den Rest muß man selbst grade biegen... irgendwie auch ein unding. Vorallem, weil unsere Anwälte korrespondiert haben die 144 Euro errechnet haben und sie die Korrespondens abgebrochen hat. Sie zäumt das Pferd von hinten auf, der richtige Weg wäre von ihrer Anwältin eine Klage vor Gericht gewesen welches den Unterhalt dann errechnet. Würde ich diesen Zahlungen nicht nachkommen dann ist der nächst schritt die Pfändung.....!!!! Da hat sie wohl was ausgelassen, naja wer den schaden hat....;-)

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