Antwort
Das ist ja interessant nach so einem ähnlichen Fallbeispiel hab ich gesucht. Nur ein wenig anders. Ehepartner (Mann) verstirbt, die Ehefrau erbt. Sie schlägt das Erbe nicht aus, hat aber noch keinen Erbschein beantragt. Nun verstirbt sie auch. Die Ehefrau hat einen Sohn, welcher aber nur der Stiefsohn des Ehepartners ist... Ist es nun so, dass der Stiefsohn von seiner Mutter erbt und damit auch das noch nicht beantragte Erbe des Stiefvaters bekommt? Eigentlich erbt ein nicht Leibliches Kind ja nichts...