Hallo, wenn noch nicht geschehen, gehe zu Sparkasse und eröffne dort ein Girokonto auf Guthabenbasis mit Kontoschutz. Hoffe du bist in einer Schuldnerberatung und bekommst dort Hilfe, deine Treuhänderin sollte da eigentlich neutral drin arbeiten, aber wird immer für den Gläubiger einen Handschlag mehr erledigen :-) Dein Geld was zu ersten eines Monats reinkommt, könntest du bis zu einen 3 eines Monats komplett abheben, belasse dann nur deine Lastschriften und Daueraufträge auf dem Konto, die werden auch wenn das Konto gesperrt ist, weiter ausgeführt und erledigt. Wenn du dir nichts zu schulden kommen läßt, wird man dein Konto nicht sperren und Gläubiger auch nicht ihren Raten einziehen können, zudem solltest du wissen was an Geld bei dir unantastbar für die Gläubiger ist, sprich da nochmal mit dem Schuldenberater, einer sollte immer für dich da sein und dich vertreten. Lg Acki
Hallo, habe das dür mich und als gerichtlicher ehemaliger Betreuer für einige andere gemacht und erledigt, die dieses ja durch die Wohlbehaltensphase fertig werden. Gehe zu einer kirchlichen Einrichtung, der Diakonie oder Arbeitewohlfahrt, dort findest du kostenfreie Schuldenberater. Man macht ein Erstgesprcä, schreibt einen Vergleich an dem, dem man Geld schuldet und bietet eine Summe an, die man bereit wäre zu zahlen. Erst wenn dieser Vergleich scheitert kannst du den Insolvenzantrag ausfüllen und der Sachbearbeiter wird diesen an das Gericht deiner Stadt leiten. Du brauchst keinen Anwalt, alles macht der Schuldenberater mit dir und immer wenn du Fragen hast ab zu ihm. Sollten doch mal Schwierigkeiten auftreten so kannst du dich auch an den Rechtspfleger des Gerichtes wenden und auch den Schuldenberater wechseln. Vorsicht vor Anwälten die Insolvenzen machen, kenne ein Fall da mussten nachhher 16.000€ für bezahlt werden, weil der Schuldner unerhofft zu Geld kam. Auch vorsicht wenn du in die Inso gehst und nachher zu Geld kommst und früher als die 6 Jahre der Wohlbehaltenphase deine Schulden ausgleichen könntest, dann wird dein Treuhänder teuer den das Gericht bestellt hat, weil er dann mit dir abrechnet nach Gebührenliste. Besser versuche dich erst mit dem Gläubiger aussergerichtlich in einen Vergleich zu einigen wenn du etwas an finanzen zum anbieten hast, erst dann den letzten Ausweg der Inso wählen. Lg Acki