Hallo. Also von der Rechtlichen Seite besteht die Forderung und fällt auch nicht in die Insolvenz.

Genau wie Steuerschulden, Gerichtskosten ect. Staatliche Schulden sind in der Insolvenz nicht einbegriffen, und können sogar zum Insolvenzabbruch führen.

Du solltest dich da mal mit einem Insolvenzberater unterhalten der dir in der Sache sicherlich noch den ein oder anderen legelen Tip geben kann aus der Sache fein raus zu kommen.

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