Steuernachzahlung trotz Insolvenz?
Ich bin 2007 in die Insolvenz gegangen. DIese wurde 2008 nach Verteilung aufgehoben und jetzt befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Jetzt 2009 fiel dem FA auf das noch keine Steuererklärung für 2007 abgegeben wurde. Mein Insolvenzverwalter sagte er wäre hierfür nicht mehr zuständig, da die Insolvenz aufgehoben wurde. Das Finanzamt schätze mich also und forderte eine Nachzahlung. Jetzt hat mir eine Bekannte geholfen die Steuererklärung zu machen. Dabei fiel uns auf, das für 2006 auch noch keine Steuererklärung vorliegt. Jetzt stellt sich raus, das für beide Jahre eine Nachzahlung fällig ist. Ich bin doch aber 2007 in die Insolvenz gegangen dann müßte das doch da mit reinfallen oder nicht? Außerdem habe ich keinen Verdienst und bin nicht in der Lage mal eben um die 3000,- Euro zu bezahlen. Wer kann mir helfen? Muß ich das Geld zahlen oder wie verhält sich das?
2 Antworten

Wie Du hier sehen kannst:
War es einfach nur der Fehler nicht rechtzeitig die Steuererklärung zu machen. Wenn schon (zumindest zur Zeit noch) sogar Steuerstraftäter es machen können.
Sprich mal mit dem Treuhänder und dem Amtsrichter. Die Steuerschulden waren ja latent bereits vorhanden.
andere Frage ist, sind wirklich alle Möglichkeiten in der Steuererklärung ausgenutzt? Die Insolvenz muss ja einen Grudn gehabt haben.

Hallo. Also von der Rechtlichen Seite besteht die Forderung und fällt auch nicht in die Insolvenz.
Genau wie Steuerschulden, Gerichtskosten ect. Staatliche Schulden sind in der Insolvenz nicht einbegriffen, und können sogar zum Insolvenzabbruch führen.
Du solltest dich da mal mit einem Insolvenzberater unterhalten der dir in der Sache sicherlich noch den ein oder anderen legelen Tip geben kann aus der Sache fein raus zu kommen.