Bisher gibt es dazu in Österreich keine Rechtssprechung wie in Deutschland. Es ist aber zu erwarten dass diese in nicht allzulanger Zeit folgen wird. Man sollte also die Ohren danach offen halten.

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Mit sowas sollte man vorsichtig sein da es vom Finanzamt oft überprüft wird oder schon deshalb auffällt da der Finanzamtsbeamte ortskundig ist und die Entfernungen einschätzen kann. Eine Strafe droht in diesem Fall sicherlich.

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zwischen 6 und 9 Stunden Arbeitszeit stehen die 30 Minuten Pause gesetzlich zu. Länger als sechs Stunden darf man am Stück nicht arbeiten. Wer noch mehr arbeitet dem stehen mindestens 45 Minuten Pause zu. Du kannst die Pausen stückeln und in 15 Minuten Blöcken nehmen.

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Vermieter dürfen als Sicherheit so ziemlich alles verlangen was sie wollen. Ein Bürge ist zwar sonst nur bei Studenten üblich oder geringverdienenden aber durchaus legitim. Du musst die Wohnung ja nicht nehmen wenn dir die Bedingungen nicht passen.

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Nein dazu bist du nicht an die Öffnungzeiten gebunden, das läuft über ein externes Kundencenter und über Computer.

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Die KFZ Steuer wird nicht auf den Kraftstoff umgelegt, da sich die Besteuerung des Fahrzeuges und die Steurbegünstigungen für emissionsärmere Fahrzeuge schon seit Jahren als angeblich emissionärmste Variante der Besteuerung herausgestellt hat. Ob das aber wirklich so stimmt wage ich selber auch zu bezweifeln.

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