Ist es daher so, dass wenn die Eigenbeteiligung am Dienstwagen gleich hoch ist wie der geldwerte Vorteil, man weder einen steuerlichen Vorteil noch Nachteil hat?

Im Detail:

Bruttogehalt: 6000 €

Eigenbeteiligung: -600 €

Neues Brutto: 5400 €

Geldwerter Vorteil: 600 €

Neues zu versteuerndes Einkommen: 6000 €

Da das zu versteuernde Gehalt gleich ist, wie ohne Dienstwagen, bezahle ich doch tatsächlich die vollen 600 € aus meiner Tasche. Oder nicht?

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