Antwort
Ist es daher so, dass wenn die Eigenbeteiligung am Dienstwagen gleich hoch ist wie der geldwerte Vorteil, man weder einen steuerlichen Vorteil noch Nachteil hat?
Im Detail:
Bruttogehalt: 6000 €
Eigenbeteiligung: -600 €
Neues Brutto: 5400 €
Geldwerter Vorteil: 600 €
Neues zu versteuerndes Einkommen: 6000 €
Da das zu versteuernde Gehalt gleich ist, wie ohne Dienstwagen, bezahle ich doch tatsächlich die vollen 600 € aus meiner Tasche. Oder nicht?