Kann ich eine Werbevertrag für meine Immobilie wegen Falschberatung anfechten?

Hallo, ich wollte meine Eigentumswohnung so schnell wie möglich und profitabil verkaufen. Deshalb habe ich mich an eine Werbeagentur der mit : "Wir kaufen ihre Immobilie sofort oder bewerben sie bundesweit" gewendet. Mir wurde dort gesagt, dass ein Sofortkauf für mich Nachteile bringen würde und ich mit eine Werbung über eine längere Zeitraum mehr erreichen würde. Bei der Frage ob ich innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten könnte, ist mir gesagt worden , dass das hier nicht möglich ist. Auch wurde mir im Gespräch zugesichert, dass ich gute Chancen habe über diese Werbung die Wohnung zu verkaufen. Nach ca. 1,5 Monate hat sich nur eine Person gemeldet. Ich habe die Wohnung alleine verkauft per glückliche Zufall. Den Vertrag habe ich gekündigt aber ich muss den einmaligen Grundpreis und 3 Monate Werbepreis bezahlen obwohl es nur 2 Monate und 8 Tage beworben wurde. Außerdem soll ich eine Referenz und Gestattungsvereinbarung unterschreiben, dass : "Die Bearbeitung meines Anliegens (die Bewerbung meiner Immobilie) wurde im vollen Umfang erbracht und entprach meinen Vorstellungen." Auf dem Foto der beworbene Immobilie steht dann aufgedruckt: ERFOLGREICH. Ich ärgere mich sehr, dass ich mich habe von der freundliche Verkäuferin überreden lassen für einen Vertrag der mir nichts gebracht hat . Deshalb möchte ich so wenig wie möglich zahlen. Es geht es um einen Betrag in Höhe von 7.199,00 Euro. Kann ich den Vertrag wegen Faschberatung anfechten? Für eine hilfreiche Antwort egal ob negativ oder positiv würde ich m ich sehr freuen.

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gibt es mehr information zu diese frage zwischenzeit?

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