Ja, musst du. Es geht ja um den Besitz. Was du mit deinem Besitz machst ist egal. Du zahlst ja auch Steuern auf dein Einkommen, darfst dann aber selber entscheiden was du damit machst... ;-)
Wenn der Vater die Vollmacht will, dann muss er zur Bank gehen und den Prozess einleiten. Das Recht dazu hat er, jetzt kommt es darauf an ob er auch das Interesse daran hat.
Ich habe mal am 15.12 gekündigt und kein Weihnachtsgeld mehr bekommen. Ich habe mich damals auch geärgert, aber mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber keine Pflicht hat mir das Weihnachtsgeld auszuzahlen. Ich hatte mit der Firma einen ziemlichen Krach, aber letztlich habe ich gesagt es ist den Aufwand nicht wert und die ganze Sache auf sich beruhen lassen. Aber ich denke, dass du keinen Anspruch darauf hast.
Generell wird von Flugreisen in den letzten Monaten einer Schwangerschaft abgeraten. Jede Versicherung wird das anders handhaben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man für diesen Fall etwas bekommen würde. Wenn es Mitte der Schwangerschaft ist, dann kann man schon von der Versicherung erwarten, dass sie das erstatten. Letztlich kommt es aber auf den Vertrag an. Ich weiß aber, dass sogar die zweite Person die Kosten erstattet bekommen kann, wenn der andere Reisepartner ausfällt. Dafür muss man aber beweisen, dass die Reise zu zweit geplant war.