Ich habe selbst keine Kinder bzw musste mich noch nicht mit dem Thema rumschlagen. Allerdings sind meine Eltern geschieden und was den Unterhalt angeht habe ich auch ein paar Sachen mitbekommen. Meine Eltern sind beides Deutsche, haben auch hier geheiratet usw. Ich kann nicht sagen inwiefern es sich dadurch bei dir ändert (ich hoffe es ist okay wenn ich dich duze).

Generell sind BEIDE Elternteile dafür verantwortlich, das Kind zu unterhalten. Wieviel dein Exmann zahlen muss, richtet sich nach seinem Gehalt. Wenn er nicht in der Lage ist zu zahlen, wegen Schulden, Arbeitslosigkeit etc. entbindet ihn das nicht von der Pflicht.

Es gibt Tabellen zur Höhe des Unterhalts, die sich nach dem Einkommen des unterhalpflichtigen Elternteils, sprich die Person bei dem die Kinder nicht leben, richten. Das muss gezahlt werden, unabhängig davon wieviel der Elternteil, bei dem das Kind wohnt verdient.

Wenn das Geld eingeklagt wird, bekommst du es. Ich weiß allerdings nicht wie es sich von der Höhe her ändert, da es ja von seinem Einkommen abhängig ist. Aber soweit ich weiß, gibt es ein Minimum. Natürlich wird nichts geschenkt, also muss dein Ex es wohl später, wenn er wieder flüssig ist, zurückzahlen. Das hat aber meines Wissens nach wenig mit dir zu tun. Er muss sich darum kümmern, weil auch er für die Kinder zahlungspflichtig ist und ihr nicht verheiratet seid, also du somit nicht für seine Schulden mitverantwortlich bist.

Wenn ich richtig verstanden habe, lebt das Kind bei dir. In dem Fall kommst du ja selbst auch schon für dessen Unterhalt auf.

Ein in dieser Sache spezialisierter Anwalt, welcher sich mit der Gesetzlage in der Schweiz und Deutschland auskennt, ist da natürlich der beste Ansprechpartner.

Das ganze ist bestimmt keine leichte Situation für dich und ich hoffe, dass sich alles bald für dich klärt. Ich wünsche dir ganz viel Kraft und Geduld.

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Ja, es gibt einen Zettel auf dem deine Kindergeldnummer und ab wann du Kindergeld bezogen hast drauf steht.

Das Dokument sollte deine Mutter/dein Vater haben, je nachdem wer das Kindergeld beantragt hat und auch für dich bekommt. Sowas sollten sie idealerweise auch behalten haben.

Ich habe diesen Nachweis zum Beispiel für meine Einkommenserklärung an die Krankenkasse gebraucht.

Ich hänge ein Bild an, in dem du sehen kannst wie das aussieht (natürlich geschwärzt).

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