Die Anwaltskosten laufen über die Versicherung da zahlen wir nichts. Haben ca. 5000€ rep.kosten gezahlt und dann vom gegner das geld erhalten aber ohne MwSt da wir die ja selber tragen müssen bzw die werden ja verbucht. und das Geld vom Gegner sagen wir mal ca. 4500 hat er ja als einnahme mit 19% verbucht.

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Also das ist so gemeint. Die Personalkosten werden nicht mit 19 Prozent Steuer berechnet aber die Erstattung verrechnet er mit 19 Prozent Steuer. Also haben wir mehr an das Finanzamt zu zahlen.

Das selbe auch mit den Anwaltskosten.

Auch die Leistung was monatlich an die Krankenkasse geht von den Mitarbeitern berechnet er mit 19 Prozent.

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