"Einmalige Einnahmen

Einmalige Einnahmen eines Hartz-4-Hilfebedürftigen, wie Steuerrückzahlung oder Weihnachtsgeld, können auf sechs Monate aufgeteilt werden und damit wird monatlich nur eine Teilsumme auf die Leistungen angerechnet. Dies ist laut § 11 Satz 3 SBG II jedoch nur dann möglich, wenn durch die Berücksichtigung in nur einem Monat der Leistungsanspruch entfiele. Ist dies nicht der Fall, wird die einmalige Einnahme normal auf das Einkommen eines Monats angerechnet."

Quelle: https://www.hartz4hilfthartz4.de/einkommen/

Eine Möglichkeit wäre, beim Jobcenter nachzufragen, ob eine Aufteilung auf 6 Monate möglich ist, da sonst der Leistungsanspruch über das unpfändbare Einkommen berechnet wird. Aufgrund deines niedrigen Einkommens monatlich, solltest du ja bei weitem nicht über die Pfändungsfreigrenze kommen.

Dennoch würde ich deiner Insolvenzverwalterin Bescheid sagen, damit es nicht so aussieht, als ob du was verheimlichen möchtest. Für diese Prämie hast du gearbeitet sozusagen und das Jobcenter zahlt es nicht aus, damit es in die Insolvenzmasse gelangt. Fragen kostet nichts.

Ich stehe vor dem selben Problem und dein Beitrag ist nun eine Weile her. Hast du die Prämie ausbezahlt bekommen?

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