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bulli1000

03.09.2014
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bulli1000
03.09.2014, 08:09
erhaltungsaufwand

Hallo zusammen !

Habe vom Bruder Haus allein geerbt. War völlig heruntergekommen. War vom Keller bis zum Dach vllgestopft mit Unbrauchbarem. In dem Zustand wollte es keiner mir abkaufen. Ich entschloss mich zu einer totalen Sanierung . Allein die Räumungskosten lagen bei 50.000 EURO.

Frage 1: Als was kann ich die Räumungskosten steuerlich geltend machen? Erhaltungsaufwand oder?

Sie Sanierung kostete mich rund 200.000 EURO. Dürfte nicht als Herstellungskosten, sondern als Erhaltungsaufwand gelten, da geerbt.

Frage 2: Kann ich (über 5 Jahre) diese Kosten nun von meiner normalen Einkommensteuer in Abzug bringen?

Für eine Stellungnahme bin ich dankbar.

...zum Beitrag
Antwort
von bulli1000
03.09.2014, 08:13

Vergessen:

a) wenn ich das Haus verkaufe

b) wenn ich das Haus vermiete

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