Danke für die Antwort,

Ja die A.unfähigkeit tritt in der Arbeitslosigkeit auf. Jedoch erhielt sie keine Leistungen, da abgegebener Antrag verschwand.

Sie war in der arbeitslosigkeit 8 Wochen krank und sollte ab 1.5.2011 bei Ihrem Arbeitgeber wieder anfangen, ist jedoch immernoch krank. Hier nochmals meine Frage.

  1. SIE ist durchgehend krank.**
  2. ****Erhält sie ab 1.5. Lohn vom Arbeitgeber** oder
  3. erhält sie doch Krankengeld von der Krankenkasse?
  4. WELCHE Anträge muß sie wo stellen ???

Danke für die Antwort

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Es geht hier nich um Bonität, sonderen eher Handlungen als Betrugsfall. Wir hatten Namen und Firma gegoogelt, jedoch nichts negatives über diese Person gefunden.

Nun kommt diese Person seinen Pflichten als GF hinterher. Kassen zeitnah abgeben . HOHE Rechnung werden bezahlt - Rechnungen gibt es keine und kommen nach unzähligen Aufforderungen ebenfals nicht bei.

Er kümmert sich nicht um Erledigungen vom Finanzamt ect.

Wie setzt man den GF in solch einem FALL wieder ab ??? BEVOR er riesen Schaden anrichtet ??? Gelder verhöckert ectr. ...

In wie weit ist er haftbar ?

NUR für das aktuelle Jahr oder auch jetzt wenn er sich nicht drüm kümmert oder kümmern will?

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