Danke für die Antwort,
Ja die A.unfähigkeit tritt in der Arbeitslosigkeit auf. Jedoch erhielt sie keine Leistungen, da abgegebener Antrag verschwand.
Sie war in der arbeitslosigkeit 8 Wochen krank und sollte ab 1.5.2011 bei Ihrem Arbeitgeber wieder anfangen, ist jedoch immernoch krank. Hier nochmals meine Frage.
- SIE ist durchgehend krank.**
- ****Erhält sie ab 1.5. Lohn vom Arbeitgeber** oder
- erhält sie doch Krankengeld von der Krankenkasse?
- WELCHE Anträge muß sie wo stellen ???
Danke für die Antwort