Wie kann ich Personen überprüfen? Welche Rechte hat ein Treuhänder / Geschäftsführer ??
Wie können wir einen angehenden Geschäftspartner überprüfen ,ob er sauber ist und wir keinem kein Betrüger auf den Leim gehen.
Wir sind eine Geschäftsverbindung eingegangen, da wir in einer derzeitigen schlechten wirtschaftlicher Lage keine andere Wahl hatten.
Wir haben eine Firma über einen Treuhänder gegründet. kennen den Herrn leider nicht persönlich und haben jetzt ein ungutes Gefühl (durch nicht einhalten von Versprechung / ZEITGERECHTE nichtbearbeitungen von Unterlagen ectr.) die Angst hier unsere ganze Exsistenz zu verspielen.
Wie überprüfe ich die Person vll. durch Polizeieinträge? oder irgendwoanderst?
Wir hatten zuvor schon seinen Namen gegoogelt und seine Firmen angeschaut ohne etwas gegenteiliges festzustellen.
Was muß ich hier beachten bei dem Treuhändervertrag ?
Haben wohl drin nur auf meine Anweisung zu handel ... Als Geschäftführer kann jedoch natürlich alles tun.
Inventar verkaufen usw. Wer kann uns hier EILIGST helfen?
Themen: Polizei Rechte Gesetz
2 Antworten

Es geht hier nich um Bonität, sonderen eher Handlungen als Betrugsfall. Wir hatten Namen und Firma gegoogelt, jedoch nichts negatives über diese Person gefunden.
Nun kommt diese Person seinen Pflichten als GF hinterher. Kassen zeitnah abgeben . HOHE Rechnung werden bezahlt - Rechnungen gibt es keine und kommen nach unzähligen Aufforderungen ebenfals nicht bei.
Er kümmert sich nicht um Erledigungen vom Finanzamt ect.
Wie setzt man den GF in solch einem FALL wieder ab ??? BEVOR er riesen Schaden anrichtet ??? Gelder verhöckert ectr. ...
In wie weit ist er haftbar ?
NUR für das aktuelle Jahr oder auch jetzt wenn er sich nicht drüm kümmert oder kümmern will?

Als Privatunternehmen kann man nur allgemein zugängliche Quellen auswerten: Handelsregister oder Schuldnerlisten. Dafür gibt es professionelle Hilfe, die aber etwas kostet : Wirtschaftsdedekteien.
Ein Anspruch auf einen Auszug aus dem Strafregister, der Flensburger Verkehrssünderkartei usw. steht einem nicht zu.