Die Mutter ist auch Barunterhaltspflichtig.....
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ergänzend zu Privatier 59 bleibt noch zu erwähnen, dass ab Volljährigkeit des Kindes auch die Mutter Barunterhaltpflichtig ist. Somit dürfte je nach einkommen des Sohnes abzüglich Kindergeld und Verdienst der Mutter nicht mehr - oder gar nichts mehr übrigbleiben... Titel abändern ist sehr wichtig....haben wir auch gemacht, über einen Anwalt....
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....Zusätzlich ist ab Volljährigkeit des Kindes auch die Mutter, (also beide Elternteile) Barunterhaltspflichtig...