Frage
hab im Internet nachgelesen, weil mich das auch interessieren würde, und komme zu dem Ergebnis: Es gab 3 Urteile vom BFH, die grds. den Vorsteuerabzug an den Herstellungskosten für eigens errichtete Flächen möglich macht. Aber in welcher Höhe hier steuerlich angesetzt werden kann, ist zu ermitteln, und da würde ich immer einen Steuerberater aufsuchen um das optimale bei rauszuholen.