Natürlich kann man als 17 jährige Versicherungsnehmerin und Halterin sein. Walkman hat recht es gibt Versicherungen die Kundenkinderregelungen anbieten. Falsch ist die Aussage, dass der Vater mit seinem nichtpfändbaren Teil machen kann was er will. Ich hatte schonmal den Fall, dass jemand von seinem nichtpfändbaren Teil einen Sparvertrag gemacht hat, als dieser dann zur Auszahlung kam, mußte er einen großen Teil davon zum Leben verbrauchen und die Sozialhilfe wurde entsprechend gekürzt. Also ich würde dir empfehlen melde das Motorrad so an, dass du Versicherungsnehmer und Halter bist, ggf. Vater mitunterschreiben lassen und dein Vater bekommt keine Problem.

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Hmm die IVK ist eigentlich dafür gedacht, dass die Versicherer der einzelnen Länder Schäden nach den Gesetzen (zb unterschiedliche Deckungssummen) der jeweiligen Länder regulieren. Seit dem Kennzeichenabkommen 1991 ist es eigentlich nicht mehr nötig in der EU diese Karte mit sich zu führen. Das ist die Theorie, trotzdem (gerne Rumanien, Bulgarien u.ä.) weiß ich von Fällen (aus der Praxis), werden Reisenden gezwungen, wenn sie die IVK nicht mitführen, Grenzpolicen abzuschließen. In Holland oder Frankreich wahrscheinlich nicht. Trotzdem ist es immer besser die Karte im Auto liegen zu haben, dann ist man auf der richtigen Seite.

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Natürlich hat jeder eine Schadensminderungspflicht. Dies bezieht sich aber nicht darauf welche Werkstatt ist die billigste, sondern darauf, dass ich dafür sorgen muß, dass sich der Schaden nicht vergrößert. Beispiel meine Beifahrerscheibe ist kaputt und ich laß den Wagen 4 Wochen im Regen stehen. Wovon hier immer wieder gesprochen wird ist eine sogenannte Werkstattbindung, die betrifft aber nie einen Geschädigten. Darum nochmal, der Geschädigte darf in die Werkstatt, die er sich aussucht. Wenn diese dann völlig überhöhte Preise nimmt, ist das wiederum eine Sache, zwischen der Versicherung und der rechnungsausstellenden Werkstatt. Darum Tip Abtretungserklärung in der Werkstatt unterschreiben.

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Wieso austricksen ? Austricksen, wäre das Haus zu verkaufen, Geld verschleudern und dann die Hand aufhalten. Außerdem wird wie ich geschrieben habe, seid 2008 versucht das Haus zu verkaufen. Nehmen wir mal an, das Haus wird zwangsversteigert und der Erlös beläuft sich auf 150 000 €, dann gehen 100 000 € ins Darlehen und die restlichen 50 000 € sind in zwei Jahren aufgebraucht. Dann zahlt Vater Staat auch noch die Miete für ihn bis zu seinem Tod. So fällt die Miete nicht an. Außerdem hat dieser Mensch 45 Jahre gearbeitet, brav seine Steuern bezahlt und bis heute sein Häuschen ab bezahlt. Ich denke das ist was anderes wie wenn jemand 20 Jahre alt ist nicht arbeiten will und nur die Hand aufhält.

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Der, der geschädigt wurde, kann sich seine Werkstatt aussuchen und einen eigenen Gutachter beauftragen, die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu bezahlen.

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Also ganz klar. Wenn deine Mutter geschädigt worden ist, also nicht schuld ist, hat sie das recht auf eine Werkstatt ihrer Wahl und auf einen eigenen Gutachter. Ich weiß zwar nicht mit welcher Versicherung ihr da zu tun habt, aber wenn die euch schon so kommen, rate ich euch zu einenem eigenen Gutachter und wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen.

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Auf jeden Fall braucht ihr diese. Die einzelnen Ländern gehen mit der Sache zwar unterschiedlich um und Frankreich und Holland sind da etwas lockerer. Allerdings kann von dir verlangt werden, wenn du diese IVK nicht hast eine Grenzpolice abzuschließen, die richtig Geld kostet. Übrigens daraus achten, dass du die IVK bei einer Kontrolle (meist an der Grenze) wiederbekommst, denn diese wird in einigen Ländern gerne einbehalten und wenn du wieder ausreisen willst, bezahltst du dann.

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