Danke für die bisherigen Antworten. Also es ist ja nun mal so, dass alle mit einem Dienstwagen mit freien KM zur Verfügung gestellt bekommen haben. Sicher spielen ein paar Aspekte, wie Klimaziel (bei einer Firma mit ~50 Angestellten und es betrifft nur 5-10 Leute, die Bahnfahren sollen) oder die Sicherheit eine Rolle. Meine Vermutung (ja, Vermutung) ist aber die, dass der AG sich schlicht bei der Leasing-Rate verrechnet hat und jetzt die Bahnkosten besser steuerlich absetzen kann. Sonderkonditionen hat der AG hingegen keine.

Das Märchen, es liege dem AG nur die Gesundheit der MA am Herzen mag ich nicht recht glauben. Dafür hat man in der Arbeitswelt zu viele Märchen aufgetischt bekommen. Allerhöchstens die Versicherungssituation nach 6-8h Tagung und dann noch 3-4h Autofahrt könnte dem AG unsicher sein. Wobei es jedem zuzumuten sein sollte, auch mal 10-11h am Tag zu arbeiten. Ist in anderen Berufen doch auch üblich und danach fährt man ja auch noch nach Hause mit dem Auto und ist versichert.

"Wer zahlt, schafft an" kann hier nicht in vollem Umfang gelten, da wir schließlich einen nicht ganz geringen Beitrag monatlich für den Dienstwagen abdrücken. Freie Kilometer privat zur Verfügung - also nach Tagung "Freizeit" bei der Abreise?! Das ist hier die Frage.

Klagen würde nichts bringen, da steckt man doch lieber zurück, ist doch klar. Dennoch werde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und ggf. mit dem AG abklären, dass ich die Fahrten hin- und zurück "privat" erledige. Hierfür wäre ich dann ja immer noch durch den privaten Unfallschutz versichert, denke ich. Allerdings auch wieder nur eine Vermutung.

Danke für das Urteil - spricht im Prinzip ja für sich. Trotzdem ist hier ja nicht der konkrete Fall angegeben, dass man >3-4h fährt, nachdem man 6-8h getagt hat. Plus hatte in dem Fall ein >35kg schwerer Arbeitskoffer eine Rolle gespielt.

Blöde Situation :-)

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