Die Antworten beruhigen mich :) Habe nämlich vor Kurzem einen Bausparvertrag angelegt. Hoffe, dass ich in paar Jahren davon profitieren kann
Wenn du für die Tätigkeit Steuern gezahlt hast, kannst du die Fahrtkosten absetzen. Allerdings geht man pauschal von 1000€ Werbungskosten aus, die du im Jahr zugesprochen bekommst, zB für Arbeitskleidung und Spritgeld.
Wenn deine Fahrkosten und die anderen Werbungskosten diesen Betrag von 1000€ übersteigen, musst du mit Belegen die zusätzlichen Kosten vorweisen.
Beim Fahrtweg wird außerdem nur ein weg, sprich der Hinweg, akzeptiert.
Wenn du täglich also 20km pendelst ( Hin:10 und Zurück:10), handelt es sich um 10 km die du absetzen kannst. Dann gilt für diese Strecke die im Steuerrecht festgesetzte Pendlerpauschaule. Ich glaube aktuell liegt diese bei 0,35€ pro km.
Also PKW Besitzer kannst du glaube ich alle Fahrtkosten absetzen, es gibt keine Grenze nach oben.
Wenn du kein Pkw besitzt ist die Pendlerpauschale, da du mit den Öffis fährst auf ca 4500€ beschränkt.