Nein leben nicht in Scheidung. Leben mit unserem Sohn in einem gemeinsamen Haushalt. Ich hab gelesen, dass ich der Kindermutter unterhaltsverpflichtet bin solange diese sich in Elternzeit befindet und nicht selbst über diese ca. 7600 Euro kommt. Deswegen soll man das als außergewöhnliche Belastung absetzen können.

Das stimmt also nicht?

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Danke.

Damit wurde meine Frage zu vollster Zufriedenheit beantwortet.

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