Hallo an Alle,
nachdem ihr mir schon mal geholfen habt kommt hier noch eine Frage, bei der ich doch große Probleme habe.
Leider muss ich jetzt etwas ausholen um meine Frage zu verdeutlichen.
Ich habe am 05.09.08 geheiratet, habe aber mit meiner jetzigen Frau bereits seit dem 01.01.08 in einem gemeinsamen Haushalt gelebt.
Desweiteren haben wir einen 2jährigen ebenfalls seit dem 01.01.08 im gemeinsamen Haushalt lebend.
Vor der Hochzeit hatten wir Lohnsteuerklasse 1 nach der Hochzeit beide Klasse 4.
Beide haben wir einen Kinderfreibetrag von 0,5.
Desweiteren befand sich meine Frau vom 01.01.08 - 31.12.08 noch 12 Monate in Elternzeit.
Soweit ich weiß kann ich (glaube ich zumindest) Unterhaltsleistungen für meine Frau als außergewühnliche Belastungen in einer Höhe bis ca. 7600 Euro geltend machen.
Ist das richtig?
Und weiter muss ich dies dann auch irgendwie bei meiner Frau angeben?
Gruß beatmaster