Hallo,
wir würden für die Finanzierung unseres Neubauvorhabens gerne einen Kreditantrag bei einer Bank stellen. Nun sagte der Finanzberater, dass wir 0,2% am Sollzins sparen, wenn wir gleichzeitig einen Bausparvertrag bei einer kooperierenden Bausparkasse abschließen. Dieser Vertrag müsse allerdings nicht bespart werden und es sollen nur die jährlichen Kontoführungsgebühren anfallen. Im Bausparvertrag selber steht allerdings, dass wir uns verpflichten, jeden Monat mindestens 1 Promill der Bausparsumme einzuzahlen.
Die Bank erklärte dieses Prozdere in einer Email so:
Dadurch, dass in den Darlehensverträgen keine Abtretungen der Bausparverträge aufgenommen
werden, ergibt sich die "freie Verfügung" über die Bausparverträge. Die Besparung wird
durch das Bauspargesetz geregelt, da Bausparkassen dazu verpflichtet sind, eine
regelmässige Besparung zu beauflagen - aus Kundenschutzgründen - damit der Vertrag
natürlich irgendwann einmal in die Zuteilung und somit der Kunde in den Genuss des
günstigen Bauspardarlehens kommt.
Diese Absicherungsverträge sind reine Sparverträge, von daher ist die Höhe bzw.
Regelmässigkeit der Besparung zwar seitens der Bausparkasse gewünscht, aber für die
Sparer/Kunden nicht verpflichtend. Es können natürlich auch unregelmässige Sonderzahlung
anstatt einer lfd. Besparung gezahlt werden.
Daraus geht aber nicht eindeutig hervor, dass keine Einzahlungen getätigt werden müssen; nur, dass sie nicht regelmäßig sein müssen.
Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße