Nun ja, spätestens wenn etwas von deiner Kreditkarte gebucht wurde, dass du selbst nicht gekauft hast, wirst du ja merken, dass deine Kreditkartendaten geklaut wurden und somit nicht mehr aufladen.

Aber du hast schon recht: maximal kann abgebucht werden, was draufgeladen wurde. Doch auch 300 Euro können wehtun. Du solltest auch bei einer Prepaidkarte den Betrug umgehend melden, wenn er den passiert.

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Was zählt ist dein Verbrauch. Die Angabe der Personenanzahl gibt dir dann einen geschätzten Verbrauch aus, aber viele Leute leben sehr viel sparsamer als andere. Wenn du nicht umgezogen bist oder sich deine Anwesenheit in der Wohnung nicht wesentlich ändern wird sollte sich ja am Verbrauch nicht so viel ändern.

Zwar ist es im Endeffekt fast egal, wie du deinen Verbrauch angegeben hast, da ja eh der tatsächliche Verbrauch berechnet wird und du also einfach nachzahlen kannst oder eine Rückzahlung erhälst. Aber ich finde es immer besser wenn am Ende des Jahres keine bösen Rechnungs-Überraschungen kommen.

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Wieso wäre dir ein Nachteil entstanden, wenn du sofort gezahlt hättest?

Wann genau dein Konto belastet wird bei Kartenzahlung ist etwas unterschiedlich. Manche Stellen buchen sofort ab, andere erst nach einer Woche. Die Abbuchung zu terminieren geht allerdings nicht.

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Warst du denn während deines Auslandaufenthaltes irgendwo angestellt (vielleicht ohne Bezüge). Falls nicht wurde deine Beschäftigung ja sowieso nur für 3 Monate registriert. Du musst deinen Auslandsaufenthalte nicht angeben. Die Lohnsteuer wird wegen der bloß 3-monatigen Beschäftigung sowieso zurückerstattet. Ich hatte 2009 eine ähnliche Situation, das hat ohne Probleme geklappt.

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Hallo, diese Frage solltest du wohl besser bei der Deutschen Bahn stellen. Ich kann sie dir aber zufällig auch beantworten.

Sofern du deine BahnCard vergessen hast kannst du zwar das ermäßigte Ticket kaufen, musst aber im Zug nachzahlen (den vollen Reisepreis). Innerhalb von 14 Tagen musst du dann nachweisen, dass du eine gültige BahnCard besitzt, dann bekommst du das nachgezahlte Geld zurück - gegen eine Gebühr von 15 Euro!!!

Also lieber nochmal ins Portemonaie sehen bevor es losgeht ;)

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Insbesondere in NRW ist dieses Problem gerade allgegenwärtig. Da hat die Schule nichts vertrödelt, das LBV kommt mit der Errechnung der Bezüge nicht nach, da sie Vorzeiten usw. für die Eingruppierung in die Entgeltstufen berechnen müssen.

Einzige Möglichkeit: deine Freundin muss anrufen und fragen weshalb sie keine Abschläge bekommen hat. Das wird nämlich zur Zeit gemacht, da sich die Probleme häuften und Angestellte monatelang ohne Geld dastanden.

Und ganz wichtig: Bei der Krankenkasse melden und den Arbeitgeber angeben. Das hat das LBV nämlich auch noch nicht gemacht und somit keinen Arbeitgeberanteil überwiesen. Das Problem hatte ich neulich. Meine KK führte mich dann als arbeitslos.

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Bist du rechtsschutzversichert? Falls nicht können hohe Prozesskosten auf dich zukommen, da der Arbeitnehmer bei Arbeitsrechtsprozessen immer anteilig die Prozesskosten tragen muss.

Falls du nicht rechtsschutzversichert bist solltest du dir vorher genau ausrechnen ob sich die höhe der einzuklagenden Summe lohnt.

Als Gewerkschaftsmitglied, diese sofort einschalten, ansonsten eine Rechtsberatung für Arbeitnehmer suchen. Dies können dir weiterhelfen und auch einen Rat geben, ob du einen Anwalt brauchst.

Ich denke, auf einfache Schreiben vom Anwalt mit Androhung einer Klage wird dein ehemaliger Arbeitgeber wohl kaum reagieren oder?

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Da muss ein Fehler vorliegen. Für Ausbildungen kann man Bafög beantragen und ist förderberechtigt, wenn man die Ausbildung vor 'Vollendung des 30. Lebensjahres' beginnt. Dies wäre bei deinem Freund doch der Fall oder?

Wenn das so ist, dann kann er für die Ausbildung auch Bafög bekommen.

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Hallo! Zur doppelten Haushafltsführung: die Kosten kannst du meines Wissens nicht geltend machen, da -wie du schon richtig ahnst- dein Lebensmittelpunkt bei deinen Eltern liegt, aber die Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung aber ein eigener Hausstand ist.

Zu den Fahrtkosten: die sind als Pendlerkosten meines Wissens absetzbar.

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Ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis der Comdirect sagt: man zahlt 1,5% auf den Umsatz wenn man mit der VISA außerhalb der Eurozone zahlt.

Da ich hier so eine ähnliche Frage neulich schonmal gesehen hab kann ich sagen: ist ein gutes Angebot. Bei der DKB sind es 1,75%.

Viele Grüße

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Ein Blick in die Bedingungen der DKB sagt dir, dass beim bargeldlosen Einsatz der DKB Visa außerhalb des Euro-Raumes Kosten in Höhe von 1,75% des Umsatzes anfallen.

Ob diese Kosten nun einfache Gebühren sind oder aufgrund der Umrechnung zustande kommen ist in dem Fall wohl eher unwichtig. Tatsache ist: du zahlst 1.75 % auf den Umsatz wenn du deine Karte in einem Land benutzt, das eine fremde Währung hat.

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Da musst du das Kleingedruckte lesen. Ich habe bei meiner letzten USA-Reise einen Mietwagen über billiger-mietwagen gemietet. Das Angebot, das ich dann genommen habe war von Alamo, ich hatte auch unterschieliche Start und Zielorte. Es fielen keine extra-Gebühren an. Ich denke, du musst die Angebote einfach genau studieren.

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es gibt bei hartz iv eine umzugskostenbeihilfe, die bekommt man allerdings nicht weil man einfach mal lust auf umziehen hat. da müssen schon wichtige gründe vorliegen wie z.b. schimmelbefall der wohnung, physische einschränkung oder eben die arbeitsaufnahme in einer anderen stadt. das muss aber alles nachgewiesen werden, andernfalls wird da kein bißchen gezahlt.

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Lies dir das hier mal durch: http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa462006/pa462006mutterschutzundlohnfortzahlung.pdf

In der Regel erfolgt eine 100%ige Lohnfotzahlung.

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Hier findest du die Information, was gespeichert wird: http://www.infoscore.de/de/onlineservice/selbstauskunft/index_20100331113411.html

Eine Selbstauskunft kannst du erfragen, im Menü links auf der Website findest du den Button. Dort wird dir auch gesagt, welche Unterlagen du senden musst für die Selbstauskunft.

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In der Regel gibt es ja mehrere Automaten an einem Bahnhof. Wenn also bei einem Automaten die EC-Kartenfunktion kaputt ist, bist du verpflichtet an einen anderen Automaten zu gehen. Wenn es keinen anderen automaten gibt, musst du ins Reisezentrum. Hat dies geschlossen und gibt es nur einen Automaten, würde ich die Nummer aufschreiben und so auf den Zug gehen. Du musst dann erst den Nachlösepreis zahlen und kannst dir die Mehrkosten dann erstatten lassen.

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Sagen kann man viel! Es kommt darauf an, was im Vertrag steht! Wenn drin steht, Wohnung muss verlassen werden wie sie bezogen wurde, dann kann es schon sein, dass du die Leisten hättest ausbessern müssen- ansonsten musst du die Kosten nicht tragen.

Du musst also die genaue Formulierung studieren.

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Ein Muster für einen Kostenvoranschlag gibt es so nicht. Das kommt ja ganz darauf an, welche Leistung du erbringen sollst. Ich habe eine Internetseite gefunden: http://www.azh.de/loesungen/azh-check/?gclid=CMrf6ZajtKYCFYeWzAod5UrhGg die sieht aber so aus als ob der Service kostenpflichtig ist.

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