Ich glaube, hier kann Dir keiner mehr helfen. Mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag ist das Arbeitsverhältnis für beide Seiten beendet und abgeschlossen. Versprechungen, die im Vorfeld der Verhandlung gemacht worden sind und nicht schiftlich und explizid im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag gemacht worden sind, sind für beide Seiten nicht bindend, weil keine Beweisführung vorhanden ist.
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Hallo Mehlmann, Danke für die Information, aber den Ansatz, dass jeder der beiden Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 € pro einfachen Kilometer für die wöchentliche Familienheimfahrt geltend macht, erkennt das FA nicht an mit der Begründung, es wird doch gemeinsam gefahren. Unlogisch in Bezug auf Fahrgemeinschaften und eigentlich eine nicht logische Erklärung.