Hallo, ich hoffe jemand kann helfen.
April: Anträge auf Kinderzuschlag, Elterngeld, Wohngeld.
Kinderzuschlag wird abgelehnt, da "vergessen" wurde, mein Elterngeld (600€) zu berücksichtigen, daher angeblich zu niedriges Einkommen. Ich lege Widerspruch ein. Wieder abgelehnt, da immer noch zu niedriges Einkommen, es fehlen ca. 260 €. Die Familenkasse ging von 18€ Wohngeld aus, da der BEscheid noch nicht vorlag. Inzwischen habe ich einen Wohngeldbescheid i.H.v. 145€ und einen neuen Elterngeldbescheid von ca. 800 € (die hatten nämlich auch einen Fehler gemacht), jeweils rückwirkend ab April, und müsste demnach nun doch Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Also habe ich die Familienkasse neu angeschrieben mit den aktuellen Bescheiden und um erneute Prüfung gebeten. Nun heißt es, ich müsste entweder klagen, oder einen Folgeantrag ab Juli stellen, da sich das EInkommen ja ab Juli geändert hätte, was aber nicht stimmt, da Elterngeld und Wohngeld ja rückwirkend bewilligt wurden. Stimmt es also, dass ich nun extra klagen muss (?!?) und wenn ja wie mache ich das? ODER muss die Famileinkasse neu prüfen, da neue Tatsachen vorliegen?
Ich hoffe, es weiß jemand Rat! Danke schonmal!