Eine Beerdigung wird von den nächsten verwandten (Mutter, Vater, Brüder) in Auftrag gegeben. Fremde dürfen sich normalerweise nicht einmischen. Da könnte ja jeder kommen und eine wie auch immer geartete "standesgemäße" Beerdigung in Auftrag geben.
Hatte gerade solch einen Fall in der Familie: Die Freundin des verstorbenen Vaters gab eigenmächtig eine teure religiös orientierte Beerdigung im Prunksarg usw. mit Prachtgrabstätte in Auftrag und buchte das per Kreditkarte vom Konto des verstorbenen ab. Wir Erben aber verlangten eine preisgünstige Urnenbeerdigung und weigerten uns, die horrenden Beerdigungskosten mit Grabmiete, Spielmannszug usw. zu bezahlen. Der Prozess hat noch nicht stattgefunden, aber wir ärgern uns nun schon seit einem Jahr mit Anwälten herum, da wir den Betrag zurückfordern.
Also Vorsicht, wenn die Familie des Verstorbenen keine schriftliche Vollmacht erteilt hat!