Antwort
danke Für Eure Antworten!
es handelt sich um eine Bargeldabhebung. Hier muss nach meinem Wissen eine PIN eingegeben werden. Ich gehe davon aus das meine PIN in einem Geschäft bei der Eingabe ausgespäht wurde. Ich bin sorgsam mit der PIN umgegangen weil ein Dokument dazu existiert nicht mehr, habe sie nur noch in meinem Gedächtnis „gespeichert“.
laut den AGBs hafte ich in dem Fall scheinbar bis zu einem Wert von 50€, verstehe ich das richtig? Siehe 12.1.1
danke für die Hilfe