Selbstverständlich muss auch ein Kleinunternehmer eine korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben erstellen. Der Kleinunternehmer ist ein Unternehmer nach § 2 UStG bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 UStG nicht erhoben wird. Die Vorschriften der Rechnungsstellung / Pflichtbestandteile gelten für alle Unternehmern, also auch für den Kleinunternehmer.
Die USt ID Nr. kannst du beim Bundesamt für Finanzen beantragen. Diese bekommt natürlich auch ein Kleinunternehmer, aber nur dann wenn er innergemeinschaftliche Warenlieferungen tätigen möchte. Du kannst stattdessen aber deine "normale" Steuernummer auf der Rechnung angeben, anstatt der USt ID Nr.
Ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht, richtet sich aber nicht danach, ob du beim Gewerbeamt es so anmeldest. Es kommt darauf an, was du beim Finanzamt zu Beginn der Tätigkeit im Betriebseröffnungsfragebogen angegeben hast. Hast du dich dort für die Kleinunternehmerregelung (17.500 EUR Umsatzgrenze) entschieden? Wenn du hohe Ausgaben zu Beginn hattest (mit Rechnungen mit ausgewiesenen Vorsteuern) und du zusätzlich nur Kunden hast, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dann macht diese Regelung für dich keinen Sinn. Also nochmal beraten lassen evtl. Oder hast du steuerfreie Umsätze (innergemeinschaftliche Lieferungen) ? Das sind alles wichtige Punkte, die du zu Beginn mit einem Steuerberater abklären solltest.