Kürzlich versuchten drei Mann ins Haus, bzw Werkstatt einzubrechen.
Aufgrund des Lärms, den diese Leute machten und weil sie schweres Werkzeug in der Hand hatten, ließ ich meine beiden Hunde raus. Die vertrieben die Leute vom Grundstück.
Jetzt versuchte wieder einer ins Haus zu kommen und betätigte die abgeschlossene Haustür. Da diese nicht zuöffnen war, versuchte er es an Werkstatttür. Ich rief die Polizei. Während die ankamen, stand der wieder vor der Haustür und schaute sich das Schloss genau an. Die Polizei für mit Blaulicht auf die Auffahrt stiegen aber nicht gleich aus , da verschwand der Mann ans andere Ende des Grundstücks Richtung Werkstatt. Ich wollte gerade die Hunde rauslassen, da brüllte der eine Polizist aus dem Fenster: dass ist *verboten*.
Nachdem die Polizei denjenigen nicht gefunden haben, war ja klar.
Wurde ich belehrt: Hunde selbst dann nicht *frei* auf dem Grundstück laufen, wenn es ein Eindringling/Einbrecher ist.
Gleiches gelte im Haus.
Sollte der im Haus/Grundstück freilaufende Hund den Eindringling/Einbreche beißen, so gilt dies als fahrlässige Körperverletzung mit scharfen Konsequenzen. Dazu auch
https://www.tierfreund.de/der-hund-als-schutz-vor-einbrechern/
Ich bin allein in den alleinstehenden Haus und darf mich vor Einbrechern nicht durch Hunde schützen?
Ist das wirklich so?