Das mit der KdU (44% abzugsfähig) würde mich auch interessieren.Habe das gleiche Problem.Allerdings ist meine Rente geringer als der Regelsatz (680€) und mein Antrag auf rückwirkendes Wohngeld wurde abgelehnt.Aufstocken kann ich nicht da ich eine Zeitrente habe.Eine Schlechterstellung ist aber gesetzwidrig.Die Neuregelung des §40 Pkt. 9 und das neue WoGG kollidieren da.Obwohl ich gelesen habe das §40 (Rückzahlung KdU) erst am 1.1.2017 in Kraft tritt und die Gesetzesänderung an sich erst am 1.8.2016.Meine Ansprüche liegen aber in 2015-März 2016!War am Freitag vor Gericht.Meine Klage wegen Untätigkeit wurde abgelehnt weil es sich nicht um einen VA handeln würde (die Abrechnung des Jobcenters mit der DRV).Muss nun auf Zahlung klagen, bin mir aber auch unsicher.Hätte ja zum Zeitpunkt der Rente Anspruch auf Wohngeld gehabt.So gucke ich in die Röhre!

Grüße und alles Gute für dich!

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