Jeder Kaufmann ist gemäß § 240 HGB und §§ 140, 141 AO im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Inventur) Allerdings muss diese Inventur nicht unbedingt durch zählen, messen wiegen erfolgen. Er kann auch eine Buchinventur oder Anlageninventur durchführen, dann bekommt man das gar nicht mit, als Angestellter. Lies mal in Wiki genau durch.

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