Ich könnte ab 1.11.2020 als 63-Jähriger mit Abschlägen in Rente gehen und bin z. Zt. seit 4 Wochen krank geschrieben und lt. behandelndem Arzt werde ich bis zu diesem Termin wohl auch kaum wieder arbeiten gehen können. Nach langen Überlegunen zusammen mit meiner Frau haben wir jetzt beschlossen, dass ich vorzeitig in Rente gehe, heißt, ich käme aus dem Krankengeld in die Rente. Könnte meine Krankenkasse dann Krankengeld zurückfordern, beginnend mit dem Tag meiner Antragstellung auf Rente? Gibt es hier Fristen oder sonstiges zu beachten?