Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Ich habe mit dem Finanzamt gesprochen und als Antwort erhalten, dass §33a EStG hier nur bedingt gilt, da es sich nicht um meine OP sondern die OP meiner Mutter handelt. Es besteht eine geringe Chance, über den Nachweis dass meine Mutter meine finanzielle Hilfe benötigt.