in meinen Augen nur, wenn es sich um einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz handelt, oder du den Parkplatz zur Ausübung deines Verufes benötigst (also auch das Auto z.T. absetzbar ist). Ansonsten ist es wohl ein reines Privatvergnügen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.