Der Plagiatsscan erkennt erstmal alle Gleichheiten zwischen deinem Dokument und anderen Dokumenten. Er erkennt aber nicht, ob du ordnungsgemäß zitiert hast. Es passiert oft, dass man für Arbeiten aus ähnlichen Themenfeldern die gleichen Quellen nutzt. Wenn du alle Zitate und Fremdideen ordnungsgemäß mit Quellenangaben ergänzt hast, sollte es zu keinem Plagiatsproblem kommen :)

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Hallo!

Ich bin ebenfalls Masterstudent und mache regelmäßig eine freiwillige Steuererklärung. Bei Zweitausbildungen, z.B. ein Bachelorstudium nach einer Berufsausbildung oder eben ein konsekutives Masterstudium, kann man beim Finanzamt mit der Steuererklärung eine Feststellung des Verlustvortrages beantragen. Der Verlust wird dir dann (durch Studienkosten etc.) angerechnet und bei der ersten regulären Steuererklärung mit den Einnahmen verrechnet. Da können bspw. auch Semestergebühren abgesetzt werden oder Arbeitsmittel etc.

Ich glaube hier nicht, dass es ein Unterschied macht, ob du Deutscher bist oder nicht. Sofern du hier deinen steuerlichen Wohnsitz hast, wirst du auch steuerpflichtig und kannst somit auch Kosten absetzen. Vielleicht kann den zweiten Punkt nochmals jemand bestätigen :)

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Aus eigener Erfahrung heraus: Am Besten gleich den steuerlichen Erfassungsbogen über ELSTER an das Finanzamt übermitteln, da sollten das alles auch passen.

Im Anschluss mit der neuen Steuernummer dann einfach die EStE, die UStE und die EÜR fristgerecht abgeben.

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