wie schon demosthenes sagt, aus dem Vertrag kommen sie nicht mehr heraus, außer man einigt sich GÜTLICH auf eine Rückabwicklung des Kaufes. Die Nebenkosten werden dabei allerdings trotzdem fällig (Notariatsgebühren; evt. Maklerkosten). Die Grunderwerbssteuer würde nicht anfallen, falls der Kauf Grundbuchlich noch nicht vollzogen ist (lediglich Auflassungsvormerkung). Der Verkäufer Ihnen also nicht das Eigentum am Anwesen verschafft hat.

wie sie wohl selbst bemerkt haben würde ein vertraglich festgelegter Übergabetermin helfen, aber auch so hilft dann nur noch der Gerichtsweg, sollte es zu keiner gütlichen Einigung bezüglich der Rückabwicklung kommen. Die Kosten dafür wären allerdings erheblich.

Üblicherweise nehmen wir in einen Notarvertrag Klauseln für solche Fälle auf, wie die Kosten verteilt werden im Falle einer Rückabwicklung

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erst einmal sei gefragt woher Sie wissen, dass der Nachbar offensichtlich zu hoch baut? gibt es einen Bebauungsplan oder kennen sie die Baugenehmigung? Das Baurecht ist ein hoheitliches Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Zur Anzeige sind Sie deshalb nicht verpflichtet. Die Zeit mit den Blockwarten ist schon etwas vorbei. Die berühmte zusätzliche Ziegelreihe wird manchmal nicht bemerkt, aber auch nur sehr manchmal.

Stört sie der Bau? Dann können sie natürlich darauf hinwirken und das zur Anzeige beim Bauamt bringen. In der Regel wird der Schwarzbauer, denn darum handelt es sich in der Konsequenz mit einem Bussgeld belegt, das er gerne zahlt und wahrscheinlich schon einkalkuliert hat. Es kommt aber auch vor, dass vom Bauamt ein Rückbau erzwungen wird. Dann wird es natürlich teuer

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Abgesehen von der ersten Anregung das Grundstück gemeinsam zu erwerben stellt sich die Frage wie sie an der Finanzierung des Hauses beteiligt sind. Legen sie Bargeld ein oder gehen sie als Mitschuldner in den Darlehensvertrag oder beides zu Teilen?

Im Falle einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand ohne Ehevertrag) würde ihr zukünftiger Ehemann das Grundstück mit in die Ehe einbringen. Das danach darauf errichtete Haus wäre Zugewinn in der Ehe, zumindest soweit sich Wertsteigerungen ergeben.

Solange sie sich verstehen und zusammen bleiben macht es keinen Unterschied ob sie im Grundbuch stehen oder nicht, auch im Falle einer gütlichen Trennung wäre das kein Problem.

Sollte es aber zur Auseinandersetzung kommen, so macht es sehr wohl einen Unterschied ob sie im Grundbuch genannt sind, zu welchen Eigentumsanteilen auch immer, oder nicht. Damit kann ihr Mann keinerlei Aktivitäten unternehmen die sie nicht mit absegnen, das hat mit der Finanzierung erst einmal nichts zu tun. Wenn sie also im erheblichen Umfang Finanzmittel einbringen, dann sollte das auf jeden Fall geschehen und ist auch problemlos. Um eine Schenkung handelt es sich dabei nicht, das sie ja einen gemeinsamen Güterstand haben.

Eine Veräusserung des Hauses ohne Ihre Zustimmung ist in keinem Falle ohne weiteres möglich, da der Gesetzgeber bei "erheblichen" gemeinsamen Vermögenswerten, also wenn es sich um ein Großteil des gemeinsamen Vermögens handelt, die Zustimmung beider Teile fordert. Daran sollte sich zumindest jeder Notar gebunden fühlen.

Fazit: Der Grundbucheintrag bringt Ihnen schlicht ein mehr an Rechtssicherheit von vornherein. Ohne ist hinterher erst einmal der Streit zu führen und die tatsächliche Vermögenssituation festzustellen. Abgesehen davon ist es doch auch ein partnerschaftliches Verhalten solche erheblichen Werte mit gleichen Rechten und Pflichten zu teilen?

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