Die Frage ist ab wann man von einer Spekulationsblase sprechen kann? Diese wäre nach meine eigenen Lesart gegeben, wenn die Immobilienpreise sich weitgehend von der Einkommensentwicklung abkoppeln, bzw. Die erzielbare Bruttorendite unterhalb 1-2% liegt obwohl bereits 50% der Einkommen für Miete aufgewendet werden müssen (ganz eigene Definition, aber soweit dürfte sie nicht von der Realität entfernt seint)

Eine Situation wie in China oder in den USA wird in Deutschland mit Sicherheit aus folgenden Gründen nicht eintreten: 1. die Kreditvergabe ist daür viel zu restriktiv. Finanziert wird nur was über eine entsprechende Bonität gedeckt ist und wo entsprechende Sicherheiten vorliegen. 2. Das Wachstum in Europa generell entspricht bei weitem nicht dem in den BRIC Staaten. Auch das wiederum geölt durch lockere Kreditvergabe. 3. Bauen wird nicht mehr staatlich gefördert, wie das zu Boom Zeiten in Spanien der Fall war. Die Bauwirtschaft in D-Land hat schon lange bei weitem nicht mehr die Bedeutung für die Volkswirtschaft wie in Schwellenländern.

Sicher kommt es im Moment trotzdem zu übertreibungen in Ballungszentren, aber das derzeitige Preisniveau in München liegt Preis bereinigt nur einie % Punkte oberhalb dessen von 2000 zu Zeiten der Internetblase. Ansonsten ist das Preisniveau erstaunlich eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Gebieten gekoppelt. Wiederum Sonderlagen wie München oder Hamburg ausgenommen in denen ein starker Zuzug von externem Kapital zu sehen ist.

Also in guten Gebieten macht man sicher nichts falsch mit einer Immoinvestition, was nicht heißt, dass die Preise nicht auch abstürzen würden, wenn die wirtschaftliche Sonderlage Deutschlands weg fällt. Aber dann sind alle Investitionen betroffen, gleich welche.

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entscheidend ist das Datum der Urkunde. Was dein Verkäufer gemacht hat ist eine sg. Nachgenehmigung des Kaufvertrages. Wie der Name schon sagt, die Urkunde ist nachträglich genehmigt worden, wurde aber bereits am 23.11 erstellt und unterzeichnet.

Ich gehe einmal davon aus, dass du die Immobilie nicht selbst bewohnt hast? Für eigengenutzte Immobilien gilt ohnehin nur drei Jahre Frist.

Eine Ausnahme davon könnte eine vorzeitige In Besitznahme der Immobilie sein, damit wäre der Erwerb quasi vorgezogen und nur durch die Urkunde dann besiegelt worden. Dann würde die Frist mit In Besitznahme laufen.

Alles was nach der Erstellung der Notariellen Beurkundung kommt ist nur noch Vollzug, als Abwicklung. So kann z.B. der Eigentumsübergang wesentlich später sein oder auch der Besitzerwechsel noch später sein, je nach individueller Regelung, das hat auf den Kaufzeitpunkt keinen Einfluss mehr. Durch Vertragsunterzeichnung werden alle damit in Zusammenhang stehenden Pflichten ausgelöst.

Georg Gammel RE/MAX Select Holzkirchen www.remaxonline.de

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Also von der Miete auf den Kaufpreis zu schliessen funktioniert in den allermeisten Fällen nicht. Alleine schon weil die Preise über die Jahre viel zu sehr schwannken und wir uns für gute Lagen in einer absoluten Hochpreisphase befinden.

Am nächsten kommst du mit 2 Methoden: Kaufpreis von Neubauwohnungen in der Gegend vergleichen und den Mittelwert bilden. Die Lage muss aber wirklich vergleichbar sein, nicht Durchgangsstr. mit ruhiger Parklage vergleichen. Davon 1,25% p.a. auf deine Wohnung abziehen. Das gibt einen Faustwert auf den aktuellen Marktpreis. Garagen und sonstige Rechte, wie Garten etc. müssen gesondert angesetzt werden.

Oder du suchst dir einen wirklich qualifizierten Makler der in der Lage ist eine Marktwertermittlung nach der Immobilien wertermittlungsverordnung, ja ich weiss, aber ich hab das Wort nicht erfunden, durchzuführen. Der hat dann auch das professionelle Werkzeug, wie z.B. Datenbanken in denen alle Verkaufsobjekte der letzten Jahre gelistet sind.

Üblicherweise ist das eine kostenlose Serviceleistung.

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Erst mal zur Antwort von Qtbasket. Was bitteschön soll Artikel 14 in diesem Zusammenhang. Kohle ist kein Allgemeingut sondern der Ertrag eines privaten Unternehmens.

Mir sind vergleichbare Sachlagen aus Veräusserungssperren z.B. bei Erbverträgen oder Einheimischen Baumodellen bekannt. Grundtenor der dazu gefallenen Entscheidungen ist die Frage der Sittenwidrigkeit solcher Verträge. Dabei wird die Frage gestellt, ob der Vertragsteil der sich dem Veräußerungsverbot unterwirft nicht über Gebühr benachteiligt wird und ein über die ursprüngliche Absicht hinausgehender Vermögensschaden entsteht.

Gerechterweise müßte der Zuschuss sicherlich abgeschrieben werden, bzw. der Anspruch im Verhältnis der Jahre sich reduzieren. Da den nicht so ist, könnte also eine Sittenwidrigkeit des Vertrages vorliegen.

Schau doch mal in dieser Richtung die einschlägigen Urteil zu Einheimischenmodellen durch. Auch gibt es sicher bereits eine einschlägige Rechtsprechung in dieser Richtung. Der Fall dürfte wohl eher üblich sein, als die Ausnahme.

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Sicherlich kann man keine Pauschalaussage treffen und ein Gebäude muss ständig gepflegt werden, daür bildet man auch Rücklagen, spätestens ab dem 10ten Jahr.

aber die großen Brocken kommen ab 20 - 25 Jahre. Deshalb gehen diverse Bewertungsverfahren auch von einer sehr geringen Abschreibung aus, die dann erheblich ansteigt um nach ca. 50 Jahren wieder abzuflachen.

Nicht zu vergessen sind die Aufwendungen für energetische Aufwertung, die als Invest entfallen wenn heute schon nach EneV Maximalstandards gebaut wird.

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Nein Masa, das gibt keinen höheren Beleihungswert, denn die Bank wertet ein Haus immer selbst ein und wenn es nur auf dem Papier ist. Das geht nach Schema F: Lage, Baujahr, derzeitige Marktsituation minus Sicherheitsabschlag. Sie DARF gar nicht nacht irgendwelchen vertraglichen Werten gehen sondern muss in Folge des Kreditwesengesetzes selbst bewerten. Was ihr euch damit für einen Gefallen tun solltet den Wert einer Immobilie künstlich hoch zu setzen kann ich mir kaum vorstellen.

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Nein, die Überlegung ist nicht richtig und das aus dem Brustton der Überzeugung. - die Immobilienmärkte sind durch diesen Angst Hype der vergangenen 2 Jahre ohnehin schon übehitzt. Gute Lagen und die schlechten braucht keiner, verzeichnen einen Anstieg um bis zu 20%, für den deutschen Immobilienmarkt absolut unbekannt. - Wir leben in einer Industriegesellschaft oder sogar noch später, d.h. alle Werte in unseren Volkswirtschaften hängen vom produktiven Kapital ab. Wo keine erfolgreichen Unternehmen, da auch keine hochpreisigen oder zumindest werstabile Immobilien, oder eine Gegend die wirtschaftlich abfällt verzeichnet überproportional nachgebende Immobilienpreise, siehe viele Gegenden in NRW, ein Investitionsdesaster für viele Investoren. - Wir leben in einer wirtschaftlich sehr volatilen Zeit, sprich die Parameter können sich innerhalb kurzer Zeit ändern und man muss selbst flexibel sein. Es ist verständlich, dass sich viele Menschen gerade dann in vermeintliche Sicherheiten flüchten. Das einzige was aber an einer Immobilie sicher ist, ist die Tatsache, dass sie einen langfristig bindet, 10 Jahre sollten, bedingt durch die hohen Transaktionskosten, als Anlagehorizont schon angesetzt werden, sonst wird das ganze ein Verlustgeschäft. - Die Inflationsängste sind Unsinn, viel eher gehen wir, durch die zwangsläufig Reduktion unsinniger Finanzgeschäfte einer deflationären Phase entgegen in der Regierungen mit stark reduzierten Ausgaben die Geldmengen verringern müssen und damit wirtschaftliche Prozesse belasten. Wenn man die Energiekostensteigerung in den vergangenen 2 Jahren heraus rechnet bleibt eine Inflation gegen Null übrig.

Für sehr viel sinnvoller halte ich es abzuwarten und liquide zu bleiben bis die Talsohle überschritten ist und die Aktienmärkte einen Tiefpunkt erreicht haben um dann in solide, weltweit aufgestellte Unternehmen zu investieren, die als Profiteure in den Schwellenländern positioniert sind,

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um es pragmatisch anzugehen.

  1. Eigentümer werdet ihr mit Eigentumsübergang. Dieser ist im Notarvetrag geregelt und findet in aller Regel nach, einerseits Eingang des Kaufpreises und andererseits Lastenfreistellung, also Löschung alter Grundschulden statt (Lasten freier Übergang)

  2. Das hängt davon ab in wie weit der Auszug für den Mieter eine unbillige Härte darstellt. Das zu klären ist hier ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht möglich. sinnvoll wäre es deshalb wirklich im Notarvertrag das dem Verkäufer aufzuerlegen. Eine Geldbetrag um den Abschiedsschmerz zu erleichtern wirkt da oft Wunder und spart eine Menge böses Blut. Sich selbst auf die spätere Eigenbedarfskündigung einzulassen ist ein Risiko das sie als Käufer nur sehr schwer beurteilen können, da sie keinen Einblick in das persönliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter haben.

Also das Risiko auf diese Art am besten minimieren. Mieter gehören so gesehen zu den Vorlasten die der Verkäufer "entsorgen" muss.

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Momentan würde ich keinen Cent in Immobilien investieren, wenn es ein Rendite Investment sein soll.

Die guten Lagen sind extrem nachgefragt und bei Objekten die den von Niklaus sehr richtig bezeichneten Kriterien entsprechen werden in München eher versteigert als regulär verkauft.

Hinsichtlich des "Betongoldes" gilt das gleiche wie für das tatsächliche: Was kann ich bei einem Allzeit Hoch noch für eine Steigerung erwarten?

Im Umland Münchens bedeutet das eine Preissteigerung von teilweise 20%. Wo soll da dann noch die nachhaltige Rendite entstehen, wenn der Markt einmal wieder zurück geht und das wird er, so sicher wie es auch mal wieder Winter wird.

Jetzt ist Verkäufer Zeit, für diejenigen die rational und langfristig denken.

Mit dem Unterschied, dass Gold zwar keine Rendite bringt, Wohnungen aber älter werden und abgeschrieben werden müssen.

Die erfolgreichste Regel war schon immer antizyklisch das zu tun was die Herde nicht tut. Um so besser wenn die Herde in Panik rennt, die Realität holt sie immer irgendwann ein.

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meinst du offene oder geschlossene Fonds? geschlossene Fonds gibt es Tonnenweise, in aller Regel finanzieren sie einzelne größere Projekte, hauptsächlich solar (Photovoltaik) oder Windkraft, auch Wasserkraft Fonds gibt es. Diese haben, je nach Fonds Aufleger und Projektentwickler durchaus Renditen von bis jenseits 10%. Allerdings muss man genau darauf achten was der jeweilige Entwickler für einen Track Record hat. Da gibt es mittlerweile genügend Unternehmen die schon Jahrzehnte Erfahrung gesammelt haben, eben so lange wie es diese Technologien gibt.

Aktienfonds scheinen mir in dieser Richtung nicht wirklich sinnvoll, da die Branche in einem derart schnellen Umbruch ist, dass eine Technologie, die heute die besten (weil subventionierten) Erträge bringt, morgen schon wieder abstürzt. Da kommt es dann schon sehr auf den Anlagehorizont an. Aber für die kurzfristige Spekulation würde ich mir dann anstatt eines Fonds Einzelaktien ansehen und dafür streuen, wenn es schon nicht langfristige geschlossene sein sollen.

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Grundstäzlich gilt es erst einmal beides zu unterscheiden, die Immobilie ist die Besicherung. Das Darlehen ist die Schuld. Auf die Höhe des Eigenkapitals kommt es dabei erst einmal nicht an. Entscheidend ist wie hoch der Darlehensbetrag im Verhältnis zur Bewertungshöhe der Besicherung ist. Ist z.B. euer Haus im "Bestand" der Familie € 500.000,- wert (Bankbewertung wohlgemerkt) ihr benötigt aber nur ein Darlehen von € 250.000,-, dann habt ihr einen Beleihungsgrad von 50%. Je niedriger dieser Beleihungsgrad, desto lieber haben es die Banken heutzutage, denn sie können diese Sicherheit selbst in Ihr Eigenkapital einrechnen und erhalten dafür selbst wieder bessere Zinskonditionen (Basel II und III Richtlinien). Diese Konditionen können sie wiederum weiter geben. Je niedriger die Sicherheiten, desto höher der Zinssatz. Eingebrachtes Eigenkapital senkt also nur die notwendigen Sicherheiten.

Ein völlig anderes Thema ist die Bonität, also welche Zahlung Zins + Tilgung könnt ihr euch monatlich leisten. Dabei würde ich bei Immobilien immer mit mindestens 3% Tilgung rechnen, gerade bei den derzeit niedrigen Zinnssätzen, die nicht immer so bleiben müssen..

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Hallo Joe, ungeachtet einer steuerlichen Betrachtung ist die Spanne zwischen einer Direktanlage in einzelne Aktien und dem Investment in "Betongold" seeehr groß. Angenommen du benötigst eine langfristige Anlage die kontinuierlich Gewinn abwirft, so würde sich das, abgestuft nach Risikoklassen folgendermaßen staffeln, die höchsten Risiken einmal ausgelassen. Als erstes bieten sich Fonds der verschiedenen Klassen an, sei es auf Aktien, Aktienindizes oder sonstiges investierend. Vorteil dabei ist, der Fond wird gemanaged und die Anlage verwaltet. Allerdings sind Fonds, je nach Anlagezweck natürlich immer Risikobehaftet. Relativ sicher sind Fonds mit einem langfristigen Anlage Horizont und gesicherten Zuflüssen. Alternative Energien wie z.B. Solar oder andere Investments von namhaften Anbietern z.B. sind durch staatliche Garantien in ihrem Einkommen abgesichert. Gerade in diesem Bereich gibt es Fondinitiatoren mit einem sehr guten Track Record. Mit einer hohen Sicherheit behaftet sind auch Anleihen von großen Konzernen, Siemens z.B. oder General Elektrik um nur 2 zu nennen. Um auf diese Anleihen zu verlieren müssten diese Unternehmen schon pleite gehen. Wenn Siemens pleite geht würde wohl auch so manches andere nichts mehr wert sein. Individuell kommt es also darauf an, wieviel du anlegen willst, wie hoch der erforderliche Mittelabfluss ist und über welchen Zeitraum du anlegen willst. Je höher die Anlagesumme, desto mehr Auswahl hast du in den verschiedenen Anlagen. Sinn macht es immer nicht alle Eier in einen Korb zu legen, sondern nach Risiko zu streuen, damit ein vernünftiger Mix entsteht und das zumindest Mittel oder langfristig anzulegen. Entgegen der gegenwärtig vorherrschenden Meinung sind Immobilien keinesfalls immer eine sichere Anlage, sondern äußerst diffizil, da sehr viele Rahmenbedingungen beachtet werden müssen um ein sicheres Investment zu erreichen. Bei der gegenwärtigen Hysterie würde ich sowieso nicht mit der Herde laufen. Nie wird so heiß gegessen wie gekocht wird. Werbung durch Support gelöscht

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Cui Bono fragt sich da wer zur Bank geht. Banken, wie auch andere Marktteilnehmer sind dafür bekannt erst einmal ihre eigenes Interesse zu vertreten, sprich nach Möglichkeit Zusatzprodukte wie Finanzierungen, Versicherung etc. mit möglichst hoher Provision dazu zu verkaufen. Erwarten sie unter diesem Aspekt eine unabhängige und seriöse Beratung? Wie Banken sich verhalten können und wie sie Ihre Interessen vertreten sollte in den letzten 3 Jahren doch jedem klar geworden sein. Werbung durch Support gelöscht

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Das Problem an einer Leibrente ist immer, dass ihre Freundin in diesem Falle quasi eine Wette auf den Zeitpunkt Ihres Ablebens eingeht. Wenn es ganz dumm läuft (aus Sicht des Käufers) lebt Ihre Freundin noch 30 Jahre und das Haus ist dann nichts mehr wert. In Frage kommt als Käufer in so einem Fall sowieso nur ein Finanzinvestor /Kapitalanleger. Alle anderen potentiellen Käufer wollen in aller Regel eine Immobilie relativ kurz nach dem Erwerb auch selbst nutzen. Die Frage die sich noch vor Ihrer stellt ist, zu welchem Preis wäre jemand bereit das Risiko einer solch langen Wartezeit einzugehen?

Ein Verkauf auf Leibrente dürfte aus den oben genannten Gründen immer die für den Verkäufer ungünstigste Lösung sein. Unsicherheit führt immer zum schlechtesten Preis, weil der Käufer verständlicherweise eine Mindestaussicht auf eine entsprechende Rendite will.

Was sie noch betrachten sollte, in welcher Gegend befindet sich das Haus? In München würde sich sicherlich jemand finden der auf einen Wertzuwachs spekuliert, in Brandenburg dürfte das von vornherein aussichtslos sein. Aber auch im Falle einer Top Lage bleibt der Wertverlust durch Risiko bestehen.

Wieso verkauft Ihre Freundin das Haus nicht unter der Prämisse dort als Mieterin wohnen zu bleiben, mit einem fixen Ansatz die Mietsteigerung betreffend? Das Ergebnis wäre das gleiche, aber der erzielbare Preis im Zweifel sehr viel höher. Hinzu kommt, dass sie dann die Wahlfreiheit hat jederzeit auch ausziehen zu können, sollte sie z.B. ein Pflegefall werden oder sich anderweitig orientieren wollen. Mit einem Vertrag auf Leibrente wäre sie absolut gebunden und könnte im Nachhinein keinen höheren Preis durch früheres Ausziehen mehr erzielen.

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wie schon demosthenes sagt, aus dem Vertrag kommen sie nicht mehr heraus, außer man einigt sich GÜTLICH auf eine Rückabwicklung des Kaufes. Die Nebenkosten werden dabei allerdings trotzdem fällig (Notariatsgebühren; evt. Maklerkosten). Die Grunderwerbssteuer würde nicht anfallen, falls der Kauf Grundbuchlich noch nicht vollzogen ist (lediglich Auflassungsvormerkung). Der Verkäufer Ihnen also nicht das Eigentum am Anwesen verschafft hat.

wie sie wohl selbst bemerkt haben würde ein vertraglich festgelegter Übergabetermin helfen, aber auch so hilft dann nur noch der Gerichtsweg, sollte es zu keiner gütlichen Einigung bezüglich der Rückabwicklung kommen. Die Kosten dafür wären allerdings erheblich.

Üblicherweise nehmen wir in einen Notarvertrag Klauseln für solche Fälle auf, wie die Kosten verteilt werden im Falle einer Rückabwicklung

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ungeachtet Österreichischer Rechtssprechung. In einem deutschen Notarvertrag bedeutet das praktisch folgendes: 1. ja, Sie können nach Ablauf von 20 Jahren das Objekt veräußern und belasten. 2. Sie können es dann auch verkaufen. 3. Wenn sie allerdings einen Käufer haben und der Kaufpreis verhandelt ist, dann können Mutter oder Schwester ZU DIESEM PREIS ihr Vorkaufsrecht ausüben.

In Deutschland wird das so gehandhabt, dass ein Notarvertrag abgeschlossen wird, der Vorkaufsberechtigte informiert wird und innerhalb einer Frist von 6 Wochen dieses Vorkaufsrecht ausüben kann. Solch ein Vorkaufsrecht besitzt z.B. regelmäßig die Gemeinde an allen Grundstücken, zumindest in Bayern. Kann es aber natürlich nur ausüben wenn ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit besteht, z.B. dass ein Teil für Strassenbau oder eine öffentliche Anlage vorgesehen ist.

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In der EnEV aktuell Vers. 2009 (Energieeinsparverordnung) werden zwingende Vorgaben, sowohl für Neubauten, als auch für Altbauten spätestens bei Besitzerwechsel gemacht. So müssen z.B. Bei Veräusserung ab einem bestimmten Baujahr und einer gewissen Dämmstärke, die Dach/Deckendämmung erneuert und auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die EnEV hat mit Anhängen ca. 100 Seiten, deshalb bitte in dem Falle einen Energieberater hinzuziehen.

Freiwillig ist die Einhaltung gewisser über die Mindeststandards hinausgehenden Massnahmen. Allgemein als KfW Standard bezeichnet, nach den Kriterien die die KfW für die energetische Effizient von Gebäuden als Grundlage für Ihre subventionierten Darlehen festgelegt hat. Auch diese werden regelmäßig an den Stand der Technik angepaßt.

Ihr Bekannter hatte also absolut recht und gerade wenn man ein älteres Haus erwirbt sollte man darauf achten, es hat eine erhebliche Auswirkung auf die Werthaltigkeit des Gebäudes

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erst einmal sei gefragt woher Sie wissen, dass der Nachbar offensichtlich zu hoch baut? gibt es einen Bebauungsplan oder kennen sie die Baugenehmigung? Das Baurecht ist ein hoheitliches Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Zur Anzeige sind Sie deshalb nicht verpflichtet. Die Zeit mit den Blockwarten ist schon etwas vorbei. Die berühmte zusätzliche Ziegelreihe wird manchmal nicht bemerkt, aber auch nur sehr manchmal.

Stört sie der Bau? Dann können sie natürlich darauf hinwirken und das zur Anzeige beim Bauamt bringen. In der Regel wird der Schwarzbauer, denn darum handelt es sich in der Konsequenz mit einem Bussgeld belegt, das er gerne zahlt und wahrscheinlich schon einkalkuliert hat. Es kommt aber auch vor, dass vom Bauamt ein Rückbau erzwungen wird. Dann wird es natürlich teuer

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Abgesehen von der ersten Anregung das Grundstück gemeinsam zu erwerben stellt sich die Frage wie sie an der Finanzierung des Hauses beteiligt sind. Legen sie Bargeld ein oder gehen sie als Mitschuldner in den Darlehensvertrag oder beides zu Teilen?

Im Falle einer Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand ohne Ehevertrag) würde ihr zukünftiger Ehemann das Grundstück mit in die Ehe einbringen. Das dan

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Lieber Daniel, da gibt es keinen guten Rat. Forwarddarlehen schließt man deshalb ab um sich einen Zinssatz zu sichern. Dafür werden sie mit einem gewissen Aufschlag auf die aktuelle Konditionen versehen. Leider funktioniert das auch in die andere Richtung wenn die Zinsen sinken. Aber Vertrag ist Vertrag. Kündigen geht in aller Regel nur mit Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank schadlos stellt. Sinken die Zinsen während der Vertragslaufzeit, steigt in aller Regel der für die Vorfälligkeit anstehende Betrag. Das Forwarding ist im Endeffekt nichts anderes als eine Zinsspekulation für den kleinen Mann.

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