hallo , bin durch Zufall auf diesen Beitrag gestoßen dieser Beitrag ist aber mehr als 3 Jahre alt, gibt aus der heutigen Sicht andere Erkenntnisse ? Besonders vor dem Hintergrund, das es den Euro evtl. bald nicht meht gibt
hier das Ergebnis des Bankgespräches: unsererseits wurde argumentiert das man auf Hilfe vom getrenntlebenen Ehemann wartete und angenommen hatte , das Geld von ihm stammt. Die Mutter soll sich mit dem Finanzamt im Verbindung setzen zw. einer Rückzahlung. Die Frage danach , wenn dies nicht möglich sei , weil Sozialhilfe, "möglicherweise wird das Konto in ein Pfädungskonto umgewandelt aber man könne ohnehin nicht pfänden"
wenn du den Zuschlag bekommst , bist du der neue Eigetümer. Sollest du nicht zahlen können bist du erst mal Schuldner. Notfalls wird das Grundstück wieder versteigert.
habe die Wohnung aus der Zwangsverstegerung 12 500 € danch renoviert 3000 € + die üblichen Kosten kann die Wohnung jetzt für 32000 verkaufen selbst habe ich einen Arbeitsvertrag 630 € Brutto bin verheiratet getrennt lebend (räumlich) habe eine weitere Wohnung aus der ich 758 € Miete incl. Nebenkosten bekomme. Nach eurer Antwort zahle ich also 15 % aus der Differenz von Verkauf und Kaufbetrag. minus aller Nebenkosten. Eigendlich wollte ich keine Steuern zahlen, will aber auch nicht 9 Jahre warten