Antwort
Nochmals Danke für die bisherigen Antworten.
Ich würde gerne die Fallkonstellation modifizieren:
A soll nun nicht als Honorarkraft sondern als Minijobber angestellt werden. Sind folgende Annahmen richtig?
- Wegen der privaten Krankenversicherung "spart" der Arbeitgeber die Pauschalabgabe für KV?
- Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber müssen die Einkünfte aus dem Minijob nicht in die gemeinsame Steuerklärung einfließen?
- 450 € p.m. Verdienst dürfen im Durchschnitt der gesamten Beschäftigung nicht überschritten werden, d.h. es könnten z.B. auch in drei Monaten jeweils 800 € verdient werden wenn in weiteren drei Monaten 0 € verdient werden und der Arbeitsvertrag 6 Monate läuft?
- Habe ich wesentliche Aspekte des Minijobs vergessen? Nachteile des Arbeitergebers durch Pauschalabgaben (wenn ich richtig addiert habe ca. 20%), Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung wären ggf. mit dem Arbeitgeber später zu diskutieren (Anpassung Höhe des Std.-Entgelts).
Vielen Dank für die weitere Unterstützung!