Laut meinen Informationen werden solche Zahlungen durch Ämter bereits um den 24. rum veranlasst, damit die Gelder rechtzeitig vor Ende des Monats eintreffen. Dem Vorgang sollte man dann 3-5 Werktage Zeit geben. Wenn dann noch nichts auf dem Konto erscheint, ist es immer zu Empfehlen einmal anzurufen und nachzufragen. Dann ist man auf der sicheren Seite und das Amt kann etwas unternehmen, sollte vielleicht doch einmal ein Fehler passiert sein.
Okay, da ich die Frage nicht bearbeiten kann, ergänze und korrigiere ich hier:
Ich habe mich bei dem Umstand vertan, dass mein Ausbildungsgeld erst zu Beginn des Folgemonats zufließt. Es ist in der Regel doch noch am 29.-31. auf meinem Konto eingegangen, weshalb es auch an meinen ALG2-Anspruch zu Beginn des selben Monats angerechnet wurde. Das ändert natürlich nichts daran, dass es quasi unmöglich war die Änderung des Anspruchs noch im Zuflussmonat geltend zu machen. Sogar meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hat versucht das mit der Leistungsabteilung zu klären, aber es blieb bei der Aussage, dass die Einkommensanrechnung nicht zu ändern wäre, wenn der Erstattungsanspruch von Leistungen im Monat nach dem Zuflussmonat geltend gemacht wird. Dabei war bereits ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung vollkommen klar, dass ich kein Anspruch auf Ausbildungsgeld an den letzten vier Tagen des Monats habe und eine Rückerstattung erfolgen muss. Man stimmte mir zu, dass das für mich jetzt ziemlich unglücklich und doof gelaufen ist und hat mir geraten Widerspruch einzulegen.