Laut meinen Informationen werden solche Zahlungen durch Ämter bereits um den 24. rum veranlasst, damit die Gelder rechtzeitig vor Ende des Monats eintreffen. Dem Vorgang sollte man dann 3-5 Werktage Zeit geben. Wenn dann noch nichts auf dem Konto erscheint, ist es immer zu Empfehlen einmal anzurufen und nachzufragen. Dann ist man auf der sicheren Seite und das Amt kann etwas unternehmen, sollte vielleicht doch einmal ein Fehler passiert sein.

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Arbeitsagentur fordert Ausbildungsgeld zurück / kein nachträglicher Ausgleich durch's Jobcenter?

Hi, ich werde nirgendwo zu diesem Thema fündig daher versuche ich es nun hier. Zunächst der Sachverhalt: ich habe mich in einer durch die Arbeitsagentur geförderten Ausbildung befunden. Dafür habe ich von der Arbeitsagentur Ausbildungsgeld erhalten. Daneben hatte ich (wegen eines höheren Gesamtbedarfs als das Ausbildungsgeld gedeckt hätte) weiterhin Anspruch auf ALG2, auf welches das Ausbildungsgeld wie eine Art Einkommen angerechnet wurde. Wichtig: es galt hier nie das Zuflussprinzip! D.h. das Ausbildungsgeld, auf das ich z.B. im Januar Anspruch habe, mir aber erst nachträglich zu Beginn des Februars ausgezahlt wird, wurde auf mein ALG2 im Januar angerechnet (und nicht nach Zufluss im Februar)! Dadurch hatte ich zu Beginn der Ausbildung auch echt ein Problem, weil ich (vorher komplett ALG2 vom Jobcenter) diese Lücke zwischen angepasstem ALG2 und erster Auszahlung des Ausbildungsgeldes überbrücken musste - damals wusste ich vom Zuflussprinzip noch nichts.

Komme ich zu meinem Problem:

Kurz vor Ende des Monats April wurde meine Ausbildung seitens der Agentur gecancelt (Gründe sind erst einmal unwichtig - wichtig ist nur, dass es nichts mit irgendeinem schuldhaften Verhalten meinerseits zu tun hatte). Das Ausbildungsgeld war zu dem Zeitpunkt aber schon für Anfang Mai in voller Höhe zur Auszahlung angeordnet worden und wurde entsprechend ausgezahlt. Ganz logischerweise hat die Agentur das Ausbildungsgeld für diese letzten Tage (knapp 100€) direkt zurückgefordert, weil es mir aufgrund der Beendigung nicht mehr zustand und ich habe es auch sofort zurückgezahlt. Das habe ich beim Jobcenter eingereicht mit der Bitte mein ALG2 für April nachträglich zu korrigieren, weil zu Beginn des Monats ja noch mit dem vollen Ausbildungsgeld für April gerechnet wurde. Das wurde mit dem Verweis auf das Zuflussprinzip abgelehnt, obwohl das unter den gegebenen Umständen gar keinen Sinn macht. Dann hätte das Ausbildungsgeld für April auch erst im Mai (Zuflussmonat) angerechnet werden dürfen (da ich im Mai aber kein Anspruch mehr auf Ausbildungsgeld als Sozialleistung habe - als die zählt es nämlich eigentlich - wurde mir entsprechend für Mai wieder mein volles ALG2 bewilligt und ausgezahlt; immerhin das lief korrekt).

Das Ende vom Lied ist jetzt also, dass mir diese 100€ fehlen, die die Agentur zurück wollte und mir das Jobcenter nachträglich betrachtet zu wenig ausgezahlt hat. Und das ist schon nicht ohne... Das sind für mich zwei Wochen Lebensmittel-Einkauf.

Ist das so rechtens, wenn zuvor alles ganz anders und entgegen einem angeblich sonst angewendetem Zuflussprinzip von den Ämtern gehandhabt wurde? Ich werde da natürlich auch hinterher telefonieren, aber das fuchst mich gerade so sehr, weil das nach meiner Logik einfach nicht angehen kann... wenn vielleicht irgendwer dazu etwas weiß, wäre ich mega dankbar für Antworten.

Grüße gehen raus!

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Okay, da ich die Frage nicht bearbeiten kann, ergänze und korrigiere ich hier:

Ich habe mich bei dem Umstand vertan, dass mein Ausbildungsgeld erst zu Beginn des Folgemonats zufließt. Es ist in der Regel doch noch am 29.-31. auf meinem Konto eingegangen, weshalb es auch an meinen ALG2-Anspruch zu Beginn des selben Monats angerechnet wurde. Das ändert natürlich nichts daran, dass es quasi unmöglich war die Änderung des Anspruchs noch im Zuflussmonat geltend zu machen. Sogar meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hat versucht das mit der Leistungsabteilung zu klären, aber es blieb bei der Aussage, dass die Einkommensanrechnung nicht zu ändern wäre, wenn der Erstattungsanspruch von Leistungen im Monat nach dem Zuflussmonat geltend gemacht wird. Dabei war bereits ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung vollkommen klar, dass ich kein Anspruch auf Ausbildungsgeld an den letzten vier Tagen des Monats habe und eine Rückerstattung erfolgen muss. Man stimmte mir zu, dass das für mich jetzt ziemlich unglücklich und doof gelaufen ist und hat mir geraten Widerspruch einzulegen.

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