Ja du kannst zur polizei, und wenn er sie noch hat kannst du dort hin fahren dort die polizei rufen und die rausgabe verlangen.

War zumindest bei meinem Fahrrad damals so. Viel glück

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Meine Rechte bei Hausübertragung mit Auflagen?

Ich habe 1992 das Haus meiner Eltern übertragen bekommen, weil ich die Jüngste war und alle anderen Häuser haben. In dem Übertragungsvertrag wurde alles vertraglich geregelt, wie das lebenslange Wohnrecht, Nutzung aller Gebäude und Grundstücke, die Versorgung im Alter usw.

Damals war ich 22 Jahre alt und verheiratet. Inzwischen ist mein Mann und auch mein Vater seit über 12 Jahren verstorben, die Kinder erwachsen und weit weg. Meine Mutter bewohnt mit 92 Jahren die untere Etage und versorgt sich im großen und ganzen noch selbständig. Putzen kommt die Putzfrau und Einkaufen und tägliche Besuche erledige ich. Den Bürokram, Bank, Arzttermine usw. meine Schwester. Der Pflegedienst kommt 3 x am Tag wegen ihrem Diabetes .

Ich habe vor 3 Jahren einen neuen Partner kennen gelernt, der auch ein Haus hat. Bisher pendeln wir in ca. 15 km Entfernung hin und her, das ist eine echte Belastung an zwei Orten zwei Haushalte und Grundstücke zu führen und in Vollzeit als Krankenschwester zu arbeiten.

Nun habe ich vorgeschlagen, dass ich an zwei Tagen in der Woche hier bei der Mutter bin, hier auch übernachte und von hier zur Arbeit fahre. Das lehnt meine Schwester und auch meine Mutter ab, da ich lt. Vertrag für die Pflege zuständig bin und hier wohnen muss, damit ich immer vor Ort sein kann. Da ich im med. Bereich tätig bin, soll ich meine Arbeit ggf. aufgeben um meine Mutter, falls es soweit kommt, zu pflegen. Mein Partner möchte, da die Situation hier so schwierig ist, - wir haben einen gemeinsamen Eingang und Pflegedienst und Schwester haben Schlüssel und können so kommen und gehen, wie es passt - sein Haus auch nicht aufgeben bzw. hier einziehen. Die Anstellung einer ausländischen Pflegekraft wurde auch überlegt, übersteigt aber meine finanziellen Mittel und wäre auch nur zur Gesellschaft, da körperliche Pflege und Kochen derzeit selbst erbracht wird. Bin ich durch den Vertrag tatsächlich so fest und ohne eigene Rechte gebunden? Welche Möglichkeiten gibt es, ein kleines doch eigenständiges Leben zu führen?

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Nein bist du nicht, möchtest du das gaus überhaupt noch haben? Würde sagen tritt es ab und erhole dich das klingt schon fast nach Sklaverei.

Du hast rechte auf aurlaub und sonstiges, dort steht auch nicht das du 24h am tag da sein musst , für essen ist geregelt die pflegekraft kommt auch usw.

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Bein dürfen sie nicht da dü über 16 bist, aber sie dürfen ihm verbieten das Grundstück zu betreten und Geschlechtsverkehr dürft ihr bis du 18 bist nicht haben. Dafür könnten sie ihn verklagen. Ansonsten steht euch nichts im weg.

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