Antwort
Hallo, ich bin es selbst, der Fragesteller, ich muss es berichtigen, weil ich inzwischen herausgefunden habe, dass das Finanzamt nichts geerbt hatte, es war nur meine Vermutung. Dies ist zwar möglich, aber selten der Fall, wenn es gar keine Erben gibt und wenn ein staatlicher Nachlass-Pfleger auch genug Nachlass-Wert feststellt. In meinem Fall war es ganz anders. Mit freundlichen Grüßen: Walter Manfred Stocké, der Fragesteller.