Meines Wissens gehört Easyhelp Deutschland zu der THM-GmbH. Ich denke, wenn Sie unseriös wären, würde es Sie nicht schon über 10 Jahre geben.
Die Beratung an sich wird definitiv nichts kosten. Wenn Du aber deren Hilfe annimmst wird garantiert eine Gebühr fällig. Es ist schließlich ein Unternehmen welches Geld erwirtschaften muss damit die Mitarbeiter bezahlt werden können. Wenn ich das richtig verstanden haben, wird diese Gebühr jedoch über die monatliche Rate mit abgedeckt, durch die du monatlich deine Schulden tilgst. Also keine zusätzliche Rechnung oder Vorabkasse... Wahrscheinlich wirst du aber am Ende der Schuldenregulierung trotzdem deutlich weniger Schulden zurück zahlen müssen, trotz Gebühr, als du momentan hast. Da ja Vergleiche ausgehandelt werden und deine Gläubiger somit auf einen Teil der Schulden verzichten. Vorteil gegenüber den öffentlichen Schuldnerberatungen ist, dass die Bearbeitung sofort beginnt. Bei den öffentlichen Schuldnerberatung diei zumeist kostenlos sind, hat man dagegen meist Wartezeiten von bis zu einem Jahr. Du musst also für dich abwägen, ob Du schnell Hilfe möchtest, und dafür ein paar Euro bezahlst, oder ob Du so lange warten kannst und in der Zeit nichts schlimmeres passiert - wie z.B. das der Gerichtsvollzieher bei dir klingelt. Viel Glück
Das kann niemand genau sagen. Evtl, wenn du bisher nirgends in Erscheinung getreten bist, kann es sogar sein das das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Bist du freiwillig zur Polizei und zu der Freundin und hast alles aufgeklärt oder bist du erwischt worden?
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Hallo, ja, es wäre defintiv trotzdem eine Straftat.
Beim Entfernen von Stromplomben kommt grundsätzlich eine Strafbarkeit nach § 248 c Strafgesetzbuch in Betracht. Hier droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Hallo, höchstwahrscheinlich wird dies keine Folgen für dich selber haben. Da ja niemand deine Identität kennt. Wenn dein Kumpel -> also der Fahrer angeschrieben wird, wer du denn bist, darf er ja einfach die Aussage verweigern, weil du ja auch ein Familienmitglied sein könntest, und er somit vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen kann... Also sollte nix passieren