Bist du der Eigentümer? Das macht grundsätzlich schon die Gebäudeversicherung, sofern du eine hast. Lese dich am besten mal in das Thema ein, das ist nämlich hochrelevant, sollte dir das Gebäude gehören und du keine Gebäudeversicherung haben: http://www.tariftipp.org/versicherungen/wohnen/gebaeudeversicherung/

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Naja kommt auf den Slogan an und ob der beim DPMA eingetragen ist. Wenn der da nicht eingetragen ist, geht es wahrscheinlich auch darum, ob einer Schöpfungshöhe erkennbar ist. Ich sage erstmal vorsichtig: Das wird nicht einfach, jemanden dafür zu belangen oder eine Unterlassung zu erzwingen. Auf jeden Fall muss sich ein Antwalt darum kümmern.

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Frag doch bei deiner Bank nach, ob ein Dauerauftrag läuft und seit wann genau. Sofern es keinen Dauerauftrag gibt, ist es per Lastschrift und die wird enden, wenn sie ihr Geld haben.

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