Ich kann mich erinnern, dass ähnliche Projekte schon mal vor Jahren von einigen Banken geplant waren. Ich hatte mich seinerzeit dafür interessiert. Aber ich kenne keine Bank die damit auch wirklich auf den Markt gegangen ist. Es waren lediglich Diskussionsrunden. Natürlich wird die Bank niemals draufzahlen. Die werden die Verträge schon entsprechend gestalten. Damals war die Rede davon, dass max. 60 % des aktuellen Immobilienwertes in verschiedenen Formen an den Veräußerer fliesen. Und das Wertgutachten macht bestimmt jemand von der Bank. Risiko wird hoch und runtergerechnet - eine fragwürdige Geschichte. Aber interessant wäre es bestimmt für Menschen welche keine Erben haben und im Alter mehr Geld benötigen aber dennoch ihre Immobilie nutzen wollen. Vielleicht wäre ja auch ein Verkauf auf Rentenbasis eine Möglichkeit. Ich wüßte noch ein paar gute Regelungen um mit seiner Immobilie auch im Alter einen größeren finanziellen Spielraum zu erreichen. Man findet immer einen Weg wenn man ihn sucht.
Es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Beachten Sie, dass u.U die Wohnungen einen unterschiedlichen Wert haben. z.B. 5.OG ohne Aufzug ist weniger wert als 1.OG. Sollten die Whg. verkauft werden bitte auf die 3-Objekt-Grenze achten sonst werden Sie gewerblich eingestuft und der Erlös muss voll versteuert werden. Bei einem Verkauf fällt dann natürlich Grunderwerbsteuer an. In der Regel zahlt das aber der Käufer.
Mann könnte auch fragen - wer zahlt das Wasser für den Rasen?
Ich weiß nicht wo Du wohnst. Ist das eine Genossenschaftswohnung - eine Sozialwohnung oder eine Eigentumswohnanlage. Normalerweise hängt am Mietvertrag eine spezifische Hausordnung. Nehmen wir den Normalfall. Der Verwalter der Wohnanlage vergibt die ARbeiten zu einem Pauschalpreis - Rasen mähen - Rasen düngen - Rasen sprengen - usw. usf. also Sommerdienst - und ebenso ist das beim Winterdienst. Dann ist es egal wieviel Salz verstreut wird. DAs ist dann Sache des Hausmeisterdienstes. Manchmal gehts gut für den Dienst - manchmal aber muss er richtig ran. Risiko! Aber ganz klar - auch das Salz gehört zu den Betriebskosten. Der Mieter zahlt! Es sei denn das ist ausgeschlossen.
Die Wohnanlage muss sicher sein - auch bei Glatteis. Dein Auto muss auch winterfest gemacht werden - das zahlt auch nicht die Werkstatt.
ganz klar - sind sie!
Frage - was zahlst Du jetzt Miete? ich kenne Münchner Preise. Vielleicht kaufst Dir selbst ein Zuhause? Das wäre langfristig schön - wohnen ohne Miete.
Für 200000,-- wirds in München allerdings eng.
Hallo Robeddo, bleib erstmal ganz ruhig. Überleg erst selbst mal ganz logisch!
Erstens geht ein Großteil des Erbes eh ans Finanzamt. Dann haste vielleicht noch 500.000,-- übrig - vielleicht! (Kommt auf die Art des Erbes an - Sachwerte - Geldwerte - Immobilien etc., geht oft nach dem Ertragswert) Auf jeden Fall ist das Finanzamt mit dabei. ... und ganz ehrlich Ferienwohnungen in Großstädten - wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt. Wer bitte verbringt 14 Tage in der Großstadt???? Du hast einen ständigen Wechsel - mußt die Leute die sich kümmern bezahlen - hast Ärger - oft ist die Wohnung unbesetzt - das funktioniert so nicht. Hast vielleicht auch mal einen Rowdie in der wohnung - und kannst sie dann neu herrichten - kostet alles Geld.
Du bist bei keiner Immobilie vor Ort - man kann Dir immer ein X für ein U vormachen.
Sicher ist die Immobilie eine Geldanlage die langfristig gesehen eine sichere Sache ist. Aber du solltet nicht auf einem Bein stehen. Also bitte nicht alles auf eine Immobilie setzen - aber wenn - dann achte auf die Lage die Lage die Lage und nochmal die Lage.
Wäge ab - und überlege reichlich. Nicht jeden Tag fällt Dir so ein GEschenk in den Schoss.
Viel Glück Vic.
Du mußt die Selbstauskunft wahrheitsgetreu ausfüllen. Wenn sich in Deiner Lebenssituation irgend ewas ändert mußt Du dem Mieter dies nicht melden. Allerdings mußt Du die Miete pünktlich bezahlen - egal wie - sonst kommst du in Verzug - bis hin zur Räumungsklage und das wird dann so richtig teuer.
Rat: Such Dir eine günstigere Wohnung - aber das wird jetzt ohne geregeltes Einkommen schwierig - also versuche auf alle Fälle Deinen Mietzahlungsverpflichtungen nachzukommen. Schließlich hat der Vermieter auch Verpflichtungen gegenüber seiner Bank denen er nachkommen muss.
Viel Glück Vic.
Hallo Marleen, es kommt darauf an ob ein Testament vorhanden ist oder nicht. Gesetzliche Erbfolge: Verheiratet ohne Kind: Du erbst die Hälfte des Vermögens egal wann es angeschafft wurde. Die andere Hälfte erben Deine Schwiegereltern und die Geschwister Deines Mannes.
Sollte ein Testament vorhanden sein und Du nicht berücksichtigt bist, dann kannst Du Deinen Pflichtteil einfordern - d.h. die Hälfte von der Hälfte.
Nachdem Dein Mann aber Gelder von der Familie bekommen hat, kann dies auch unter gewissen Voraussetzungen geschehen sein die ich nicht kenne. Auf jeden Fall mußt Du im Falle einer Erbschaft, sofern Du sie antrittst auch die noch vorhandenen Schulden übernehmen und zurückführen.
Anders sieht es aus wenn Ihr ein Kind habt. Dann steht Dir wieder die Hälfte zu und die andere Hälfte bekommt dann Euer gemeinsames Kind.
Es gibt da ganz viele Gestaltungsmöglichkeiten um das zu regeln wie man es will. Doch Vorsicht!!!!!! Ein gemeinsam abgeschlossenes Testament kann auch nur gemeinsam geändert werden!!!!! Gruß Vic.