Wird Grunderwerbsteuer bei Aufteilung in Wohneinheiten fällig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn A und B gemeinsam ein MFH besitzen und damit irgendetwas tun, z.B. vermieten, sind sie eine GbR, ob sie es wollen oder nicht.

Solange es noch keine Wohneigentum ist, gibt es eine Einheit die beiden zur Hälfte gehört. Wenn Sie es in ETWs aufteilen können sie es sich raussuchen. Entweder haben sie nachher viele Einheiten die jedem zur Hälfte gehören und sie teilen sich die Einheiten hälftig auf.

Bei diesem Vorgang findet ja kein Grunderwerb statt. Warum sollte da Steuer hinzukommen?

Am Rande. Bevor ihr auf die Idee kommt, die GbR wirklich als Gesamthandsgrundstücksbesitz-GbR auszugestalten, fragt vorher den Steuerberater des Vertrauens, wie die Sache nachher weitergehen könnte.

Also das Ergebnis ist am Ende richtig, aber der Weg ist irgendwie seltsam.
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Ich hätte mich da einfach auf §6 GrErwStG gestützt, um auf dasselbe Ergebnis zu kommen.
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http://www.buzer.de/gesetz/6320/a87754.htm

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@EnnoBecker

Ich geb's ehrlich zu, ich wusste in dem Fall was am Ende rauskommen muss und hab versucht mich an den Weg zu dem Ergebnis zu erinnern.

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Es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Beachten Sie, dass u.U die Wohnungen einen unterschiedlichen Wert haben. z.B. 5.OG ohne Aufzug ist weniger wert als 1.OG. Sollten die Whg. verkauft werden bitte auf die 3-Objekt-Grenze achten sonst werden Sie gewerblich eingestuft und der Erlös muss voll versteuert werden. Bei einem Verkauf fällt dann natürlich Grunderwerbsteuer an. In der Regel zahlt das aber der Käufer.