B-Plan Änderung wegen Garagenbau?

Hallo,

wir sind bereits im Bau eines Einfamilienhauses und haben für die Garage bereits eine Bodenplatte erstellen lassen. Aber die Garage wollen wir erst weiter bauen, wenn wir mit dem Hausbau fertig sind und eingezogen sind. Nun sollen wir ein Schreiben von der Baubehörde bekommen, wegen der Garage. Inhalt ist nicht bekannt, aber wir gehen davon aus das wir die Garagen-Bodenplatte bestimmt abreißen sollen. Hintergrund: wir bauen in einem B-Plan Gebiet. Der B-Plan ist von Mitte der 90er Jahre. Bevor man die Grundstücke geteilt hatte, wurden schon Baufelder eingezeichnet. Daher sind manche Baufelder etwas ungünstig zu den jetzigen Grundstücken. Wir haben bereits eine Ausnahme beantragen müssen für die Firstrichtung, da es gar nicht zum Grundstück gepasst hätte die Firstrichtung so zu bauen. Der B-Plan sagt, dass wir nur Garagen/Carports bauen dürfen, wenn Sie im Baufeld liegen und vor der hinteren Baulinie stehen. Nun ist unser Zuschnitt aber nicht dafür ausgelegt in diesem Baufeld eine Garage und ein Haus zu bauen. Daher wollten wir die Garage nach hinten versetzen. Die Nachbarin hat dem Vorhaben auch zugestimmt. Im ersten Bauantrag haben wir die Garage versucht über einen Ausnahmeantrag genehmigen zu lassen. Im Beteiligungsverfahren hat die Gemeinde zugestimmt, aber der Landkreis sah ein Negativbeispiel, wenn uns die Garage genehmigt werden würde... da die beiden Nachbarn neben uns ja noch keine Garage haben. Die haben aber auch grade erst gebaut bzw. sind grade erst mit dem Bauen fertig geworden. Die anderen schon länger bebauten Grundstücke (im selben B-Plan Gebiet) haben jedoch alle eine Garage oder ein Carport.

Also haben wir einen zweiten Antrag gestellt ohne Garage damit wir eine Genehmigung für das Haus bekommen.... vom Antrag bis zur ersten Rückmeldung waren nämlich schon 7 Monate vergangen und wir wollten endlich mal anfangen.

Jetzt wird uns wohl bald ein Schreiben erreichen, weil wir die Garage ja doch einfach bauen wollen. Welche Möglichkeiten haben wir? Denn wir sind eventuell etwas zu blauäugig gewesen, weil die SB vom Landkreis mal in einem Nebensatz verlauten lies, dass Garagen bis 100 qm in einen B-Plan Gebiet auch ohne Genehmigung errichtet werden dürfen... §61 Abs. 1c Brbg BauO. Kann mir jemand weiter helfen, welche Möglichkeiten wir haben und ob der Paragraph in unserem Fall wirklich Anwendung finden kann? Wenn Nein, welche Möglichkeiten gäbe es noch.

Hinweis: es ist ein kleines Dorf und eine kleine Gemeinde.

Viele Dank!!!

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Ok das ist ja Interessant... der genaue Wortlaut im B-Plan ist:

"Garage und Carports dürfen nicht vor die "Hauptlinie", gebildet durch die der Erschließungsstraße zugewandten planungsrechtlichen Baugrenze, treten. Stellplätze, sind zwischen der vorderen Baugrenze und den Erschließungsflächen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Garagen, Carports und offene Stellplätze dürfen nicht hinter die hintere Baugrenze, gebildet durch die Erschließungsstraße abgewandten Baugrenze, zurücktreten."

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