Okay, danke. Damit wäre die Frage beantwortet. In der anderen wohnen meine Frau und ich. Wenn meine Mutter irgendwann mal nicht mehr ist, geht die Wohnung an mich über. Wurde alles bereits vor 25 Jahren per Erbvertrag geregelt. Na ja, "schlimmstenfalls" muss ich das ganze 2 x ausfüllen. Hab` da bereits jetzt schon die Hosen voll, was mich auf der Elsterseite alles erwartet. Den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße habe ich schon mal dank der Seite bodenrichtwerte-boris ermittelt.

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