Eine Ummeldung zwischen den Strassenverkehrsämtern zweier verschiedener Länder ist gar nicht möglich, er könnte Dir höchstens nach seiner Anmeldung drüben die Bescheinigungen dazu senden und dann meldest Du es hier ab. Macht er es nicht kommst Du nicht aus der Halterhaftung heraus, ebenso wenn auf dem Weg etwas passiert.
Er soll ein Zollkennzeichen von hier nehmen (billigste Versicherung über ADAC) oder ein Überführungskennzeichen aus seinem Land mitbringen. In jedem Fall solltest Du vorher abmelden. Will er das nicht: Dann hat er nur ein Interesse: Jahrelang auf Fremde Kosten weiter fahren...