Also in der Theorie ist erstmal egal, von welchem Konto das Geld kommt wenn er "beweisen" kann dass er das Geld bezahlt hat und nachvollziehbar ist für was das Geld ist. Allerdings ist das ein wenig fragwürdig. Wenn es eh nicht an das "richtige" Kind ging bzw. nicht an dich als Empfangsberechtigte Person, ist die Schuld theoretisch auch nicht beglichen, also bleibt bei der Pfändung alles beim alten und die würde entsprechend weiter bearbeitet.
Bist du mit einem Anwalt in Kontakt?

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Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet

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Hallo DarkPrincess,

Ich verstehe deine Frage sehr gut. Wichtig wären aber noch ein paar Fragen um die Lage besser beurteilen zu können.

Warum möchtest du denn zu deinem Vater ziehen? Was ist dort anders als bei deiner Mutter?
Weiß dein Vater, dass du zu ihm möchtest und was sagt er dazu?

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